: Ahrtal-Hochwasser: Katastrophe ohne Anklage

18.04.2024 | 11:44 Uhr
Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal mit 135 Toten hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Gegen den damaligen Landrat wird demnach keine Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft in Koblenz hat die Ermittlungen gegen den Ex-Landrat und einen weiteren Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Beide werden nicht angeklagt.

18.04.2024 | 01:42 min
Fast drei Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht gegen den ehemaligen Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und einen Mitarbeiter aus dem Krisenstab habe sich nicht ergeben, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler, am Donnerstag.
Bei der Flutkatastrophe waren in Rheinland-Pfalz 136 Menschen gestorben, davon 135 in der Ahr-Region und eine Person im Raum Trier. Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Ein Mensch gilt zudem weiterhin als vermisst. In Nordrhein-Westfalen starben durch Überschwemmungen zudem 49 Menschen.

Staatsanwaltschaft: Ausmaß der Flut war "subjektiv unvorstellbar"

Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass es sich um eine außergewöhnliche Naturkatastrophe gehandelt habe, deren extremes Ausmaß für die Verantwortlichen des Landkreises Ahrweiler nicht konkret vorhersehbar gewesen sei.
Die Flut 2021 hat alles, was die Menschen zuvor erlebt haben, weit übertroffen und war für Anwohner, Betroffene, Einsatzkräfte und Einsatzverantwortliche gleichermaßen subjektiv unvorstellbar.
Staatsanwaltschaft Koblenz
Zwar sei der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler unzureichend organisiert gewesen, und das Führungssystem des Katastrophenschutzes habe eine ganze Reihe von Mängeln aufgewiesen. "Die Verantwortung dafür trägt in erster Linie der politisch und administrativ gesamtverantwortliche ehemalige Landrat."

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Diese "durchaus beachtlichen Mängel", die ein Gutachter festgestellt hat, begründeten aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber keine Strafbarkeit.

Ermittler: Vernommene Menschen "waren zum Teil stark traumatisiert"

Das Ausmaß des Verfahrens zur Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 hat die Ermittler nach eigenen Angaben vor große Schwierigkeiten gestellt. Der Leiter des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, Mario Germano, sagte in Koblenz: "Das Ermittlungsverfahren war wie kein anderes geprägt von erheblichen Herausforderungen."
Nämlich Ermittlungen in einem von der Naturkatastrophe gezeichneten und teilweise zerstörten Gebiet zu führen. Die Menschen, die wir vernehmen mussten, waren zum Teil stark traumatisiert.
Mario Germano, Leiter des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz
Es habe viele Durchsuchungen gegeben, umfangreiches Schriftgut und digitale Beweismittel wurde sichergestellt. Für den Zeitraum der Flut vom 14. bis 15. Juli seien bei Leitstellen der Feuerwehr und Polizei 15.500 Notrufe gesichert worden, im Katastrophengebiet hätten Ermittler im relevanten Zeitraum 11.000 Notrufe herausgefiltert und ausgewertet.

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Davon waren 6.200 für das Ermittlungsverfahren von Interesse. Hierbei waren alle Notrufe im Fokus, die unmittelbar mit dem Flutgeschehen in Verbindung standen, sagte er. "Obwohl ich selbst nicht von der Flutkatastrophe tangiert und nicht an den Ermittlungen beteiligt war, machten mich das Ausmaß und die menschlichen Schicksale sehr betroffen", sagte Germano. Er habe ein tiefes Mitgefühl für die Betroffenen.

Ermittlungen seit August 2021

Im August 2021 hatte die Behörde Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen eingeleitet. Es stand der Vorwurf im Raum, dass der damalige Landrat Pföhler womöglich zu spät vor der Gefahr gewarnt habe.

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Pföhler hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, wie sein Anwalt am Mittwoch noch einmal bestätigt hatte. Der damalige Landrat war seit August 2021 krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst und wurde im Oktober 2021 schließlich auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Auch der Leiter des Krisenstabs hatte über seinen Anwalt bestritten, sich strafbar gemacht zu haben. Der Abschluss der Ermittlungen verschob sich immer wieder. Grund dafür war ein umfangreiches Gutachten, mit dem sich auch der Untersuchungsausschuss des Landtags beschäftigte.
Quelle: AFP, dpa

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