Um Studenten im Thüringer Superwahljahr zum Wählen zu animieren, hat die Uni Weimar die Kampagne "92 Tage" gestartet.
14.03.2024 | 02:07 min
Dreimal könnten Wahlberechtigte im Freistaat
Thüringen im kommenden halben Jahr zur Wahlurne schreiten und ihre Stimme abgeben. Am 26. Mai stehen Kommunalwahlen an, am 9. Juni folgt die
Europawahl, bevor am 1. September ein neuer Landtag gewählt wird.
Für die Teilnahme an Kommunal- und Europawahl müssen Bürger*innen mindestens 16 Jahre, für die Landtagswahl mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem muss ihr Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der entsprechenden Kommune, beziehungsweise im Freistaat sein.
Viele Studierende haben Hauptwohnsitz nicht in Studienstädten
Auf Letzteres will die Bauhaus-Universität Weimar mit ihrer Kampagne "92 Tage" aufmerksam machen. Den Initiator*innen sei aufgefallen, dass viele Studierende sich zwar langfristig in Weimar aufhielten, aber nicht immer mit Hauptwohnsitz gemeldet seien, sagt Professor Burkhart von Scheven im Gespräch mit ZDFheute. So können sie nicht gänzlich "am demokratischen Prozess und am Leben der Zivilgesellschaft" teilnehmen. Doch das sei wichtig.
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Mit ihrer digitalen Initiative wollten sie Studierende dazu animieren, sich rechtzeitig umzumelden und wählen zu gehen. Erklärtes Ziel: Demokratie in Thüringen mittels höherer Wahlbeteiligung stärken.
Natürlich sind wir auch froh, wenn Menschen sich an der Wahl beteiligen, die bereits umgemeldet sind.
"92 Tage"-Initiator Burkhart von SchevenJe gebildeter die Menschen, desto eher gehen sie wählen
Generell ist die Wahlbeteiligung unter jungen Leuten eher gering. Zur letzten Landtagswahl 2019 gab nur rund die Hälfte der unter 30-Jährigen ihre Stimme ab. Das sei kein reines Thüringer Phänomen, so Professor Wolfgang Merkel vom Wissenschaftszentrum
Berlin.
In vielen westlichen Demokratien haben die jüngsten Wahlberechtigten eine niedrigere Wahlbeteiligung als fast alle anderen Alterskohorten.
Wolfgang Merkel, Demokratieforscher Bildung spiele eine große Rolle: Je gebildeter die Menschen, umso eher wählten sie.
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Studierende der Bauhaus-Universität begrüßen die Initiative. Fast alle Thüringer Hochschulen haben sich angeschlossen. Doch was für die einen eine Maßnahme zur Demokratieförderung sein soll, ist für andere Manipulation und Missbrauch.
Verletzen die Hochschulen mit Kampagne ihr Neutralitätsgebot?
Als staatliche Einrichtungen sind Universitäten zu politischer Neutralität verpflichtet. Merkel dazu: "Neutralitätsgebot heißt, dass Universitäten aufpassen müssen, sich nicht in parteilichen Streit hineinzubegeben. Hier müssen sie eine gleiche Distanz zu den Parteien wahren, wenn sie sich in den politischen Disput einmischen." Er finde, die Hochschulen bewegten sich mit der Kampagne in einer "Grauzone".
Kritiker*innen, unter anderem der AfD-Kreisverband Chemnitz, werfen den Hochschulen vor, die "92 Tage"-Initiative verletze das Neutralitätsgebot, führe zu Wahlmanipulation. Doch mit Wahlbetrug habe die Kampagne nichts zu tun, so Merkel.
Es wird nicht an der Wahlurne getrickst. Es wird versucht, Bürger und Bürgerinnen zu mobilisieren. Und das darf jede zivile Organisation oder sollte sie sogar im Dienste der Demokratie.
Wolfgang Merkel, DemokratieforscherAuf Anfrage, ob eine Teilnahme an Kampagnen wie "weltoffenes Thüringen" oder "92 Tage" für Universitäten zulässig ist, antwortet das zuständige Ministerium:
Äußerungen und Aktivitäten der Hochschulen müssen parteipolitisch neutral sein. Aus unserer Sicht bewegen sich die Hochschulen mit der Teilnahme an den genannten gesellschaftlichen Kampagnen im zulässigen Rahmen.
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und GesellschaftVorwurf: Unis locken mit Geld
Da die Initiative auf ihrer Website auf Begrüßungsgelder einiger Thüringer Unistädte verweist, entstand der Vorwurf, die Unis würden potenzielle Wählerinnen und Wähler mit Geld locken.
Doch die angesprochenen Prämien kommen aus den jeweiligen Stadtkassen, werden seit Jahren gezahlt. In Weimar zum Beispiel erhalten Azubis oder Studierende unter bestimmten Voraussetzungen seit 2020 einmalig 300 Euro.
Die Ausbildungsprämie soll Anreiz sein, den Neben- in den Hauptwohnsitz umzuwandeln. Ebenso soll einer möglichen Dunkelziffer an unangemeldeten Studierenden oder Auszubildenden entgegengewirkt werden.
Stadtverwaltung WeimarLaut Bundesmeldegesetz müssten sie sich nämlich aufgrund ihrer Wohnsituation in Weimar mit dem Hauptwohnsitz anmelden. Unistädte greifen zu solchen Prämien, weil Studierende oft ihren Erstwohnsitz lieber bei den Eltern in anderen Teilen Deutschlands behalten. Mit höheren Einwohnerzahlen können Städte aber mehr Finanzmittel vom Land erhalten.
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AfD sieht Kampagne als Angriff
Die
AfD, laut Umfragen derzeit stärkste Kraft in Thüringen, sieht in der Initiative zudem einen gezielten Angriff. "Auch wenn sich die Initiatoren nach außen neutral geben, wissen wir, dass sich die Initiative in Wahrheit gegen eine einzelne Partei richtet", sagt René Aust, hochschulpolitischer Sprecher der Thüringer AfD-Fraktion. "Hier wird das Melderecht missbraucht, um die AfD zu bekämpfen", so Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD Thüringen zu ZDFheute.
"92 Tage"-Initiator Professor Burkhart von Scheven entgegnet, die Kampagne sei parteipolitisch völlig neutral, auch in der Farbgestaltung.
An keiner Stelle erwähnen wir überhaupt nur eine einzige der Parteien. Wir zielen ausschließlich darauf ab, die Demokratie zu stützen.
Burkhart von SchevenLaut Fachanwalt: Kein Missbrauch des Melderechts
Auch Arne-Patrik Heinze, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sieht in der "92 Tage"-Kampagne keine Verletzung des Neutralitätsgebots, "solange die Universität keine Empfehlungen für eine bestimmte Partei gibt und lediglich dazu animiert, vor Ort am Lebensmittelpunkt die demokratischen Rechte wahrzunehmen".
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Auch stellt er keinen Missbrauch des Melderechts fest, denn "es wird nur dazu animiert, sich dort anzumelden, wo der Lebensmittelpunkt der Studierenden ist, und das ist völlig in Ordnung".
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