: Diese Firma kennt Milliarden Gesichter

von Julia Klaus
20.01.2020 | 17:07 Uhr
Eine US-Firma hat drei Milliarden Fotos im Internet gesammelt und als Datenbank mit Gesichtserkennung verkauft. Zu den Kunden soll das FBI gehören. Droht das auch Deutschland?
Auf ihrer Webseite präsentiert sich Clearview als Helferin gegen das Böse. Mit dem Recherchetool hätten Strafverfolger Pädophile, Terroristen und Menschenhändler ausfindig machen können. Clearview wirbt mit einem kanadischen Kriminalbeamten aus dem Bereich Sexualdelikte. Innerhalb von nur eineinhalb Wochen habe man acht Menschen identifizieren können, wird der anonyme Beamte zitiert.
Doch die schlichte Webseite von Clearview verrät nichts über die Methoden, mit denen die US-Firma arbeitet. Das bislang unbekannte Unternehmen hat einen immensen Datenberg aus dem Netz gesaugt. Drei Milliarden Fotos von Menschen soll die Firma laut New York Times horten und sie mittels Gesichtserkennungssoftware durchsuchen können.
Kunden von Clearview laden ganz einfach das Foto einer Person hoch und bekommen dann weitere öffentliche Fotos der Person angezeigt - inklusive Links, die zu der Quelle führen. Die Zeitung spricht vom "Ende der Privatsphäre, wie wir sie kennen".
Die Fotos aus der Clearview-Datenbank stammen demnach aus sozialen Medien wie Facebook und YouTube sowie Millionen weiterer Webseiten, die öffentlich zugänglich sind oder waren. Die Firma behauptet, dass im vergangenen Jahr 600 Behörden ihren Service genutzt haben. Zu ihren Kunden sollen auch das FBI und das Heimatschutzministerium gehören.
Das Unternehmen arbeitet laut New York Times auch an einer Brille mit Gesichtserkennung, mit der Gesichter von Menschen erfasst, mit der Datenbank abgeglichen und in Echtzeit zugehörige Informationen geliefert werden könnten. Die Brille solle allerdings nicht verkauft werden, sagte Hoan Ton-That, der Gründer und Chef von Clearview.

Hoan Ton-That…

…ist der Geschäftsführer von Clearview. Der 31-Jährige stammt ursprünglich aus Australien. Er hatte zuvor wenig erfolgreiche Geschäftsideen, darunter eine App, mit der sich Nutzer auf ihren Fotos Donald Trumps Frisur verpassen konnten. Ton-That hatte zwischenzeitlich über eine Karriere als Model nachgedacht, sagte er der New York Times.

Bahnhöfe und Flughäfen mögliche Einsatzorte

Auch in Deutschland ist Gesichtserkennung ein Thema. Wenn es nach dem Bundesinnenministerium geht, soll die Polizei bald mit automatischer Gesichtserkennung arbeiten dürfen. An 135 Bahnhöfen und 14 Flughäfen in Deutschland soll sie eingeführt werden, zitierte der Spiegel im Januar aus einem Gesetzentwurf.
Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte gegenüber ZDFheute, dass man an einer Novelle des Bundespolizeigesetzes arbeite und dort der Einsatz von Gesichtserkennung geregelt werden solle. "Hierdurch soll der Bundespolizei ermöglicht werden, besonders gefährdete Bahnhöfe und Flughäfen besser zu schützen und an diesen Orten erfolgreicher nach gesuchten Straftätern und Gefährdern zu fahnden." Das Ministerium verwies auf den Test am Berliner Bahnhof Südkreuz.
Dort war ab August 2017 ein Jahr lang ein Großversuch gelaufen. Die Behörden wollten herausfinden, wie gut Software in Echtzeit die Gesichter in einer Menschenmenge identifizieren kann. Dafür hatten sich rund 300 Freiwillige gemeldet. In dem Abschlussbericht gaben sich Innenministerium, Bundespolizei und Bundeskriminalamt überzeugt: Gesichtserkennungssysteme könnten in Zukunft einen Mehrwert für die Polizei darstellen. Dabei hatte die Software in nur gut 80 Prozent der Fälle die Menschen erkannt.

Diskriminierende Algorithmen

Problematisch an automatischer Gesichtserkennung ist zum einen, dass es sich um sensible Daten handelt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber spricht sich daher gegenüber heute.de für ein "Verbot der biometrischen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum" aus. Dies würde den Plänen von Innenminister Horst Seehofer zuwiderlaufen.
Problematisch an den Softwares ist auch, dass sie für Frauen und Schwarze Menschen schlechtere Ergebnisse liefern. Die Antidiskriminierungsstelle warnt davor, dass dadurch häufiger unschuldige Personen der schlechter erkannten Gruppe kontrolliert und dadurch diskriminiert werden können.

Umsicht bei Privatsphäre-Einstellungen geboten

Neben der automatischen Gesichtserkennung per Video gibt es schon seit 2008 ein Gesichtserkennungssystem, mit dem das BKA, die Bundespolizei und verschiedene Landespolizeien arbeiten. Dabei wird Bildmaterial eines unbekannten Täters in das System der Polizei eingespeist und mit den dort gespeicherten Fotos von Straftätern verglichen. Die Zahl solcher Abfragen im Gesichtserkennungssystem (GES) steigt stetig an, wie netzpolitik.org nachgezeichnet hat.
Müssen deutsche Nutzer nun Angst haben, dass ihre bei Facebook geposteten Fotos von den Strafverfolgungsbehörden in einer Mega-Datenbank durchsucht werden können? Das kommt darauf an. Clearview gab an, dass es lediglich Fotos von öffentlich zugänglichen Seiten speichere. Wer bei den Privatsphäre-Einstellungen umsichtig vorgeht, könnte also vor dieser Art des Bild-Abgreifens gefeit sein. Auch sei laut Innenministerium der Einsatz eines Systems wie das des Unternehmens Clearview derzeit "nicht geplant".

Clearview…

…ist ein vormals unbekanntes Start-up. Neben Ton-That wurde es von Richard Schwartz gegründet, einem früheren Berater von Rudy Giuliani, als dieser Bürgermeister von New York war. Ein weiterer früherer Geldgeber war der US-Milliardär Peter Thiel. Der Paypal-Mitgründer und Facebook-Investor ist für seine libertären Ansichten und als einer der wenigen erklärten Unterstützer von Präsident Donald Trump im Silicon Valley bekannt ist. Sein Sprecher sagte der New York Times, Thiel habe Clearview im Jahr 2017 mit 200.000 Dollar unterstützt und dafür einen Anteil bekommen. Er sei ansonsten nicht beteiligt. (mit Material von dpa)

Nicht konform mit deutschem Datenschutz

Das Vorgehen von Clearview wäre in Deutschland außerdem wohl nicht zulässig. "Ich bezweifele, dass die Personen, deren Bilder Clearview nutzt, freiwillig und informiert in diese Verarbeitung ihrer Daten eingewilligt haben. Das Verhalten des Unternehmens war somit vermutlich nicht konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und wäre hierzulande nicht zulässig", sagt ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten.
Clearview verfügt mit den drei Milliarden Fotos über ein mächtiges Instrument. Offenbar überwacht die Firma auch, wonach gesucht wird - und kann die Ergebnisse manipulieren, die ihre Kunden sehen. Die Journalistin der New York Times hatte während ihrer Recherche Polizisten gebeten, ihr Foto durch die Datenbank laufen zu lassen. Daraufhin seien die Polizisten von Clearview gefragt worden, ob sie mit der Presse sprächen. Zwischenzeitlich war das Foto der Journalistin dann nicht mehr aufrufbar. Ton-That sprach später von einem "IT-Fehler", der behoben sei.