: Corona-Regeln: So geht es ab 20. März weiter

09.03.2022 | 13:20 Uhr
Ab 20. März sollen alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen fallen. Wie geht es dann weiter? Das Kabinett hat sich nun geeinigt, wie ein "Basisschutz" aussehen soll.
Die Inzidenzen steigen wieder. Die Politik will in dieser Corona-Lage auch über den Frühlingsbeginn hinaus handlungsfähig bleiben. Dazu sollen grundlegende Schutzinstrumente weiter einsetzbar sein.
Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, auf den sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) verständigt haben und der das Bundeskabinett passiert hat. Nun muss das Gesetz noch vom Bundestag beschlossen werden. Nach der Vorstellung im Kabinett betonten Lauterbach und Buschmann, dass niemand erwarten könne, dass die Pandemie vorbei sei. Lauterbach sagte im ZDF-Morgenmagazin dazu:
Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach
Der Kompromiss sehe ein Instrumentarium vor, "mit dem die Länder sofort auf neue Ausbrüche oder auf hohe Fallzahlen reagieren können".

Wenn eine Sommerwelle käme, könnten Länder auf Basis "des Infektionsschutzgesetzes entsprechende Maßnahmen ergreifen", so Gesundheitsminister Karl Lauterbach im ZDF.

09.03.2022 | 05:01 min
Damit könne man so arbeiten, dass man auch Corona-Sommerwellen oder -Herbstwellen in den Griff bekommen könne.
Buschmann nannte dies im Morgenmagazin, den "idealen Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt."
Konkret sollen zur Eindämmung von Corona-Ausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn das Landesparlament dies beschließt.

Feststellung der Infektionslage: Mehr Kompetenzen für Länder

Dazu sollen Landesparlamente die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellen müssen. In einer "konkret zu benennenden Gebietskörperschaft" sollen dann Maßnahmen erlassen werden können. Dazu zählen:
  • Maskenpflichten,
  • Abstandsgebote,
  • Hygienekonzepte
  • sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise - also Regelungen wie 2G und 3G.
Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können, etwa:
  • Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr
  • Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben.
ZDFheute Infografik
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Ab 20. März: Wegfall der "tiefgreifenden" Corona-Regeln

Hintergrund ist, dass nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan zum 20. März "alle tiefgreifenderen" Beschränkungen entfallen sollen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Zugleich wurde aber vereinbart, dass es weiter einen "Basisschutz" geben soll.
Darum geht es nun in der Anschlussregelung, da die bisherige Basis für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. März ausläuft. Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vereinbarte Entwurf einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP kommt dann zu weiteren Beratungen in den Bundestag.
Quelle: dpa, AFP

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