: Was sich im Dezember ändert

30.11.2022 | 17:49 Uhr
Die Bahn ändert den Fahrplan und erhöht die Preise, die Energie-Soforthilfe wird ausgezahlt. Und an Silvester sind Feuerwerke wieder erlaubt. Was sich alles im Dezember ändert.
Der Winter bringt nicht nur Schnee, so wie hier in Kassel, sondern auch neue Regelungen.Quelle: dpa
Zum Jahresende gibt es noch einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher: Unter anderem können Wohnungsmieter und Eigentümer mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung rechnen, eine Energiepauschale für Rentner soll ausgezahlt werden und der Winterfahrplan der Bahn tritt in Kraft.

Gasabschlag für Privathaushalte

Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme versorgt werden, sollen ihren Dezemberabschlag erlassen bekommen. Die Kosten werden vom Bund übernommen. Die Soforthilfe soll die Zeit überbrücken, bis im kommenden Jahr die Gaspreisbremse greift. Einen Antrag muss man dafür nicht stellen.
Wer zu Miete wohnt und die Gasrechnung über den Vermieter laufen lässt, könnte allerdings nicht direkt profitieren. Denn Vermieter haben bis zu einem Jahr Zeit, die Abrechnung durchzuführen. Die Entlastung für Mieter könnte dementsprechend spätestens im Dezember 2023 auch tatsächlich ankommen.

Energiepauschale für Rentner wird ausgezahlt

Im Dezember sollen Rentner eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Das soll die gestiegenen Kosten mildern. Die Pauschale bekommen dann alle Rentner mit Wohnsitz in Deutschland. Auch hierfür wird kein Antrag benötigt, das Unterstützungsgeld wird über die Rentenzahlstellen ausgeschüttet.

Winterfahrplan der Deutschen Bahn

Bei der Deutschen Bahn und vielen anderen Verkehrsunternehmen gilt ab dem 11. Dezember der Winterfahrplan. Außerdem wird zwischen Wendlingen und Ulm eine neue Hochgeschwindigkeitsstrecke eröffnet, wodurch Fahrgäste zwischen Stuttgart und München schneller unterwegs sind. Zugleich steigen aber auch deutschlandweit die Preise für Fernverkehrsfahrkarten und Bahncards.

Bundesweiter Warntag mit Cell Broadcast

Am 8. Dezember wird beim bundesweiten Warntag getestet, wie gut im Ernstfall amtliche Warnungen über Radio, Fernsehen, Apps oder Sirenen funktionieren würden. Dabei soll auch zum ersten Mal das neue Warnsystem Cell Broadcast zum Einsatz kommen.
Bei dem System werden Nachrichten wie Rundfunksignale an alle kompatiblen Geräte geschickt, die in einer Zelle eingebucht sind. Im Gegensatz zu anderen Warnsystemen wie Nina oder Katwarn muss man keine App haben, um alarmiert zu werden.

Fristen für Weihnachtspost

Wer Familie oder Freunden Weihnachtspost rechtzeitig zu den Feiertagen schicken möchte, sollte sich an Fristen halten: Laut der Deutschen Post sollten Briefe spätestens bis zum 22. Dezember eingeliefert werden, Pakete bis zum 20. Dezember. Für Sendungen ins Ausland gelten andere Termine.

Kosmetikbetriebe brauchen Zertifikate für Laserbehandlungen

Kosmetikbetriebe, die Laserbehandlungen anbieten, müssen zum 31. Dezember ihre Qualifikation nachweisen. Die Regelung soll sicherstellen, dass nur geschultes Personal die Behandlung durchführt.

Feuerwerk an Silvester voraussichtlich wieder erlaubt

Ein Verkaufsverbot von Feuerwerk und ein An- und Versammlungsverbot am Jahreswechsel sind momentan nicht absehbar. Silvester 2020 und 2021 wurden Einschränkungen verhängt, um die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie vor Überlastung zu schützen, dieses Jahr steht dies nicht zur Debatte. Die Deutsche Umwelthilfe fordert allerdings auch in diesem Jahr ein Böllerverbot, um die Umwelt weniger zu belasten.
Quelle: dpa

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