: DFB: Gemeinnützigkeit für 2014/15 aberkannt
19.01.2023 | 20:29 Uhr
Nun ist es offiziell: Dem DFB wurde die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 aberkannt und er muss mit hohen Nachzahlungen rechnen. Doch der Verband hat vorgesorgt. Das Finanzamt Frankfurt am Main hat dem DFB die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 entzogen - dem Deutschen Fußball-Bund droht damit eine Steuernachzahlung in zweistelliger Millionenhöhe. Den erwarteten Schritt der Behörde teilte der Verband selbst am Donnerstagabend mit.
DFB kündigt Einspruch an
In einer Presseerklärung hieß es:
Für die sich daraus ergebenden Nachforderungen seitens der Finanzbehörde hatte der DFB vorsorglich in seinem Haushalt Rückstellungen gebildet.
"Der DFB beurteilt die zugrunde liegenden Sachverhalte anders als die Finanzverwaltung und wird daher fristgerecht Einspruch gegen die erlassenen Bescheide einlegen." Dem Verband werde demnach von den Finanzbehörden im Zusammenhang mit Einnahmen aus der Bandenwerbung der betreffenden Jahre Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Schatzmeister: DFB droht keine Insolvenz
DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald hatte bereits Anfang November gesagt, dass die drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den besagten Zeitraum drohe. Es seien in den beanstandeten Steuererklärungen keine falschen Angaben gemacht worden, betonte Grunwald damals.
Er sprach von 26 Millionen Euro an möglichen Steuernachzahlungen, dem DFB drohe aber keine Insolvenz: Der Verband verfügt über liquide Mittel im dreistelligen Millionenbereich.
DFB klagt bereits gegen Aberkennung der Gemeinnützigkeit für 2006
Wegen weiterer steuerlich relevanter Vorgänge müsse der DFB insgesamt Rücklagen in Höhe von mehr als 46 Millionen Euro bilden, berichtete Grunwald. Daher sei in der Bilanz für das Jahr 2021 ein Minus im zweistelligen Millionenbereich zu erwarten.
Der DFB klagt vor dem Hessischen Finanzgericht Kassel bereits gegen die 2017 erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 und eine daraus erfolgte Steuernachzahlung in Höhe von rund 22 Millionen Euro.
Dem Verband war von den Finanzbehörden vorgeworfen worden, eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA für die Durchführung einer WM-Eröffnungsgala im Jahr 2005 zu Unrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht zu haben.
Der DFB hatte jedoch am Donnerstag auch andere Neuigkeiten zu verkünden. Mehr dazu lesen Sie hier:
Quelle: dpa