: Auch Mitfahrer können Führerschein verlieren

von Celia Erfurth und Jan Henrich
24.11.2022 | 13:32 Uhr
Alkohol am Steuer eines E-Scooters, das kann gravierende rechtliche Folgen haben. Auch für betrunkene Mitfahrer, wie kürzlich ein Gericht in Oldenburg entschied.
Alkohol am Steuer eines E-Scooters kann auch für Mitfahrer Folgen haben (Symbolbild).Quelle: dpa
Seit 2019 sind sie auf deutschen Straßen erlaubt - praktisch, abgasfrei und insbesondere in Großstädten fast überall verfügbar: elektrische Tretroller, auch E-Scooter genannt. Doch rechtlich wirft die Form der Mikromobilität immer wieder Fragen auf. Die Roller sind seit Einführung ein Dauerbrenner vor deutschen Gerichten, insbesondere die Frage nach dem Umgang mit Alkoholfahrten. Dabei sind die Entscheidungen nicht immer einheitlich.

"Einsatz eigener Körperkraft" ist entscheidend

Auch wenn E-Scooter meist auf den gleichen Wegen wie Fahrräder und E-Bikes fahren dürfen, rechtlich gelten sie als Kraftfahrzeuge. Denn die gesetzliche Einordnung orientiert sich daran, ob ein Fahrzeug durch Maschinenkraft oder durch den "Einsatz eigener Körperkraft" angetrieben wird. Dementsprechend greifen für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren.
Für die Fahrt mit dem Elektroroller gilt: Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld, Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Unter 21-Jährige oder Fahranfänger in der Probezeit dürfen den Grenzwert von 0,0 Promille nicht überschreiten. Und spätestens mit 1,1 Promille begeht man nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern überschreitet die Grenze zur Straftat.
Führerscheinverlust und Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen können die Folge sein.

Auch Mitfahrer können Führerschein verlieren

Das kann auch Mitfahrer treffen, wie kürzlich das Landgericht Oldenburg entschieden hat. Zwei Personen waren gemeinsam nachts auf einem E-Scooter unterwegs. Der Mitfahrer hatte sich dabei an der Lenkerstange festgehalten. Grundsätzlich ist bereits eine solche Mitfahrt nicht erlaubt und zählt als Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld mit sich bringt.
In dem Oldenburger Fall stellte eine Polizeikontrolle bei dem Beifahrer zudem 1,2 Promille Alkohol im Blut fest. Ihm wurde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Das Landgericht hat die Entscheidung nun bestätigt. Maßgeblich sei, dass der Mitfahrer am "Führen" des Fahrzeugs beteiligt ist. Das sei bereits erfüllt, wenn man sich nur am Lenker festhält.

Strafbarkeit führt nicht zwangsläufig zu Führerscheinverlust

Ein Automatismus ist der Verlust des Führerscheins ab 1,1 Promille auf dem E-Scooter allerdings nicht. Bei einer strafbaren Trunkenheitsfahrt sieht das Gesetz eine Entziehung der Fahrerlaubnis als sogenannte Regelfolge vor. Doch gerade mit Blick auf E-Scooter weichen Gerichte immer öfter davon ab. Verhält sich der Fahrer verantwortungsbewusst und schafft keine Gefahr für andere, kann er den Führerschein behalten.
So hatten unter anderem Gerichte in Dortmund, Halle und Leipzig entschieden. Abschließend geklärt sind diese Fragen jedoch noch nicht. Der Bundesgerichtshof hatte sich zwar schon mit der Problematik befasst, eine höchstrichterliche Entscheidung für welche Elektroroller die schärferen Promillegrenzen gelten und wann die Fahrerlaubnis entzogen wird, steht noch aus.

Alkoholfahrt häufig Unfallursache

Dass Fahrten mit dem E-Roller nicht ungefährlich sind, insbesondere wenn Alkohol im Spiel ist, steht allerdings fest. Alkoholeinfluss zählt laut Statistischem Bundesamt zu den häufigsten Unfallgründen. Im letzten Jahr wurden bei Unfällen mit den E-Rollern fast 4.900 Menschen verletzt, fünf Menschen starben.
Eine Besonderheit: diese Unfälle ereignen sich relativ häufig in der Nacht zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens. In dieser Zeit stellt besonders das E-Scooter fahren unter Alkoholeinfluss ein Problem dar. Ebenfalls auffällig: Unter den Verunglückten sind hauptsächlich junge Leute. Das Durchschnittsalter liegt hier bei 31 Jahren.
Celia Erfurth und Jan Henrich sind Mitglieder der Redaktion Recht und Justiz.

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