FAQ

: Urlaub: Was müssen Arbeitnehmer beachten?

von Laura Kress und Susanne Pohlmann
25.03.2024 | 05:56 Uhr
Urlaubstage, Krankheit, Probezeit, Urlaub übertragen: Worauf müssen Arbeitnehmer achten, damit alles reibungslos funktioniert und sie ihren Urlaub unbeschwert genießen können?

Darf die Chefin Sie aus dem Urlaub zurückholen? Steht mir in der Probezeit Urlaub zu? Welche Rechte Sie rund um den Urlaubsanspruch haben, zeigt der WISO-Tipp.

18.03.2024 | 03:49 min

Was ist bei der Berechnung von Urlaubsanspruch zu berücksichtigen?

Die gesetzlichen Mindestanforderungen sehen für Arbeitnehmer mit einer Fünftagewoche 20 Urlaubstage vor; bei einer Sechstagewoche sind es 24. Darüber hinaus können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch immer individuelle Vereinbarungen treffen, die dann gültig sind.

Gilt Urlaubsanspruch auch in der Probezeit?

Der volle Urlaubsanspruch steht Arbeitnehmern erst nach den ersten sechs Monaten ihrer Betriebszugehörigkeit zu. Heißt: In den ersten Monaten können Arbeitnehmer nicht schon für mehrere Wochen in den Urlaub verschwinden.
Trotzdem steht Ihnen bereits in den ersten Monaten jeweils 1/12 Ihres Jahresurlaubs zu. Also: Wer im Jahr 24 Urlaubstage hat, kann davon in den ersten Monaten jeweils zwei nehmen. Manche Arbeitgeber vereinbaren aber auch eine komplette Urlaubssperre während der Probezeit - die gilt dann leider auch.

Wann darf der Chef die Urlaubsgenehmigung zurückziehen?

Ist der Urlaub einmal genehmigt, müssen es schon dringende betriebliche Gründe sein, aus denen der Chef die Genehmigung zurückziehen oder Sie gar aus dem Urlaub zurückholen darf. Das wäre zum Beispiel die Gefährdung der Produktion oder die des Jahresabschlusses.
Es muss eine zwingende Notlage sein. Es darf keine andere Möglichkeit geben, außer dass dieser Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückgeholt werden muss. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber sämtliche Kosten. Er muss dem Arbeitnehmer die Hotelkosten, die Flugkosten, und auch die Mehrkosten, die entstehen, wenn er zurückreisen muss, ersetzen.

Krank im Urlaub - was nun?

Krank sein im Urlaub ist nervig. Doch die gute Nachricht: Die Urlaubstage gehen nicht verloren. Kann der Arbeitnehmer seine Erkrankung mit einem ärztlichen Attest nachweisen, zählen die Krankheitstage nicht als Urlaubstage.
Eine sofortige Meldepflicht gibt es nicht. Es reicht, wenn der Arbeitnehmer das Attest erst nach seinem Urlaub vorlegt. Doch anders als bei einer Erkrankung während der Arbeitszeit benötigt der Arbeitnehmer das Attest im Urlaub schon ab dem ersten Tag der Erkrankung.
Worauf Arbeitsrechtlerin Kathrin Janz hinweist:
Man darf die Urlaubstage nicht einfach hinten dranhängen und sagen, so ich war jetzt fünf Tage krank.
Kathrin Janz, Arbeitsrechtlerin
Der Urlaub ende so, wie er gewährt wurde. Die nicht genutzten Urlaubstage müssen neu beantragt werden und zu einem anderen Zeitpunkt gewährt werden.

Täglich kommen wir mit Millionen Viren und Bakterien in Berührung - auch im Urlaub. Die Folge: Erkältung statt Erholung. Wie ich mit einem starken Immunsystem vorbeugen kann.

05.06.2023 | 06:03 min

Bis wann muss der Resturlaub genommen werden?

Da regelmäßiger Urlaub unter anderem die Gesundheit des Arbeitnehmers sicherstellen soll, muss er ihn grundsätzlich bis zum Ende des Jahres nehmen. Ausnahmen gibt es nur im Falle dringender betrieblicher oder persönlicher Gründe wie zum Beispiel Krankheit. Spätestens im neuen Jahr muss der Arbeitnehmer den Resturlaub dann aber bis zum 31. März nehmen.

Kann Urlaubsanspruch verfallen?

Grundsätzlich verfällt der Urlaubsanspruch nach drei Jahren - allerdings nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig daran erinnert, seinen Urlaub zu nehmen, bevor dieser verfällt.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer grundsätzlich jedes Jahr wieder schriftlich an seinen offenen Urlaubsanspruch erinnern. Das entschied das Bundesarbeitsgericht 2023. "Wenn der Arbeitgeber seinen Hinweispflichten nicht nachkommt, bedeutet das in der Konsequenz, dass die Urlaubsansprüche nicht verfallen", erklärt Arbeitsrechtlerin Janz.

Muss Resturlaub ausgezahlt werden?

Grundsätzlich ist das nicht möglich. Eine einzige Ausnahme gibt es für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Arbeitnehmer seinen Resturlaub verbrauchen konnte. Dann erhält er für jeden Urlaubstag den Betrag, den er in den letzten 13 Wochen durchschnittlich an einem Tag verdient hat.

Mit den Urlaubsvorbereitungen steigt bei vielen das Stresslevel. Damit das nicht so ist, können wir selbst etwas tun. Als Anti-Stress-Coach berät Psychologin Fee Kalter in puncto Stressreduktion und hat gute Tipps, um entspannt in den Urlaub zu starten.

19.06.2023 | 05:54 min

Gibt es einen Anspruch auf Sabbatical?

Anspruch auf ein Sabbatical, also eine längere bezahlte Auszeit, haben Arbeitnehmer nicht. Sie können aber eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber treffen. Diese sieht oft vor, dass der Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit nur für ein reduziertes Gehalt arbeitet.
Häufig läuft das so ab: Der Arbeitnehmer verzichtet für einen gewissen Zeitraum auf einen Teil seines Lohns. Während seiner einjährigen Freistellung kann er sein Gehalt dann weiter beziehen.
Eine weitere Möglichkeit ist der unbezahlte Urlaub. Wie der Name schon sagt, erhält der Arbeitnehmer dann aber keine Lohnfortzahlung und der Arbeitgeber meldet ihn von der Sozialversicherung ab, sodass der ehemalige Arbeitnehmer die Kosten für die gesetzliche Kranken- sowie Rentenversicherung selbst tragen muss.

Auch im neuen Jahr sollten Sie kostbare Freizeit nicht verschenken: Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit wenigen Brückentagen viele freie Tage bekommen. Besonders die Weihnachtsfeiertage liegen sehr günstig.

27.12.2023 | 02:36 min

Welche Gründe gelten bei einer Freistellung von der Arbeit?

Unabhängig vom Urlaub, kann es immer Notfälle oder besondere Ereignisse geben, für die der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Lohnfortzahlung freistellen muss. Das können etwa die eigene Hochzeit, die Geburt eines Kindes, die Beerdigung eines nahen Angehörigen, ein notwendiger Arztbesuch oder auch die Pflege kranker Kinder sein.

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