: AfD-Nähe: Gutachten fordert Folgen für Beamte

03.02.2022 | 14:36 Uhr
Einem Gutachten zufolge sollten Beamte, die sich für die AfD einsetzen oder Mitglied sind, berufliche Folgen spüren. AfD-Nähe sei mit der Pflicht zur Verfassungstreue unvereinbar.
Menschenrechtsinstitut sieht "fortgeschrittene Radikalisierung der AfD".Quelle: dpa
Für Beamte gilt das sogenannte Mäßigungsgebot. Ein generelles Verbot politischer Betätigung außerhalb der Amtsführung bedeutet das aber nicht. Bei der AfD zieht das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) jetzt in einem Rechtsgutachten eine Grenze.

"Fortgeschrittene Radikalisierung der AfD"

Wer als Beamter für die AfD eintritt, sollte demnach berufliche Konsequenzen spüren, bis hin zur Entlassung. Erforderlich mache dies die "fortgeschrittene Radikalisierung der AfD", heißt es in dem Gutachten. Schließlich hätten Beamte die Pflicht, "für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten", sagte der Autor der Studie, Hendrik Cremer.
Erfahren Dienstvorgesetzte, dass Beamte Mitglied der AfD sind oder sich für diese einsetzen, auch ohne Mitglied zu sein, ist es geboten, dass die Dienstvorgesetzten disziplinarrechtlich tätig werden.
Rechtsgutachten ds DIMR
In einem Rechtsstaat sei es geboten, "Personen aus dem Staatsdienst zu entlassen, die sich gegen die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wenden: den Grundsatz der allen Menschen gleichermaßen zustehenden Menschenwürde und den damit einhergehenden Grundsatz der Rechtsgleichheit aller Menschen".

Gutachten: Immer Einzelfall prüfen

Allerdings sei immer eine Einzelfallprüfung notwendig, hob er hervor. Sollte ein AfD-Mitglied beispielsweise darlegen können, dass es die "national-völkische Ausrichtung in der Programmatik der Partei ernsthaft und unmissverständlich innerparteilich kritisiert und sich für eine programmatische Korrektur einsetzt", wäre eine Entlassung nicht geboten.

Die AfD habe einen immer radikaleren Kurs eingeschlagen, so Jörg Meuthen. Den sei er nicht bereit mitzugehen. Auch sei der Vorstand ihm in wichtigen Fragen nicht mehr gefolgt. Meuthen hat den AfD-Vorsitz niedergelegt und seinen Parteiaustritt erklärt.

28.01.2022 | 08:27 min
Die AfD wies die Vorwürfe zurück. Ein Sprecher sagte im Namen des Bundesvorstandes, dem Institut "fehlt im Beamten- und Arbeitsrecht jede Kompetenz". Anders als vom Autor der Studie behauptet, lehne kein Mitglied in der AfD den im Grundgesetz verankerten Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ab.
Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestages finanziert.

AfD zeichnet "verzerrtes" Bild von Deutschland

In seiner neuen Studie hält das DIMR fest: "Zur Inszenierung als legitime Widerstandsbewegung zeichnet die AfD regelmäßig ein Bild von Deutschland, in dem sie die Zustände in Deutschland völlig verzerrt darstellt oder etwa tatsächlich bestehende Missstände, die es in jeder freiheitlichen rechtsstaatlichen Demokratie gibt, maßlos überzeichnet." Pessimismus zu verbreiten, sei ein wesentliches Merkmal völkischer, rechtsextremer Akteure.
Für disziplinarrechtliche Konsequenzen sei es weder erforderlich, dass eine Partei verboten sei, noch dass der Verfassungsschutz sie als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum einstufe. Die AfD setzt sich juristisch präventiv gegen eine solche mögliche Einstufung zur Wehr. Die mündliche Verhandlung vor dem Kölner Verwaltungsgericht ist für März geplant.

Bisher kein Verfahren nur wegen AfD-Mitgliedschaft

In den Fällen, wo gegen Beamte, die in der AfD aktiv sind, disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet wurden, hatte dies bisher mit Äußerungen oder Handlungen des einzelnen Parteimitglieds zu tun, nicht mit der bloßen Mitgliedschaft in der Partei.
Anfang Januar war bekannt geworden, dass Jens Maier in die sächsische Justiz zurückkehren will. Er hatte vor seiner Abgeordnetentätigkeit als Richter am Landgericht Dresden gearbeitet und im September bei der Bundestagswahl sein Mandat verloren.
Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremisten ein. Begründet wurde die Entscheidung mit seiner Zugehörigkeit zum extremistischen "Flügel" der AfD, der sich im Frühjahr 2020 formal aufgelöst hatte.
Quelle: dpa

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