: Bundestag billigt Gas- und Strompreisbremse

15.12.2022 | 11:46 Uhr
Der Bundestag hat die Gas- und Strompreisbremse der Regierung beschlossen. Verbraucher und Unternehmen sollen damit ab Januar entlastet werden.
Die Gas- und Strompreisbremse kann ab Januar 2023 greifen. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das milliardenschwere Gesetzespaket, mit dem Haushalte und Unternehmen in der Energiekrise entlastet werden.

Erlöse von Energiekonzernen werden teils abgeschöpft

Im Gegenzug werden die derzeit hohen Erlöse von Energie-Produzenten teilweise abgeschöpft, um die Hilfen mitzufinanzieren. Parallel dazu sollen die erneuerbaren Energien stärker gefördert werden, um den Ausbau voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu mindern.

Mit einer Strompreisbremse will die Bundesregierung Folgen höherer Preise abfedern. Um das mitzufinanzieren, sollen "kriegs- und krisenbedingte" Überschusserlöse abgeschöpft werden.

15.12.2022 | 01:57 min
Konzerne, die Hilfen von über 50 Millionen Euro in Anspruch nehmen, dürfen keine Boni an Manager und auch keine Dividenden ausschütten. Zudem müssen sie den Standort in Deutschland und Arbeitsplätze garantieren.
Infografik: Preisbremsen
Im Zuge des Ukraine-Kriegs und des Stopps russischer Gas-Lieferungen waren die Preise für den Brennstoff rasant gestiegen und haben sich vervielfacht. Da der Strompreis dem Gaspreis folgt, kletterten auch hier die Tarife. Insgesamt hat die Regierung bis zu 200 Milliarden Euro für Strom- und Gaspreisbremse sowie die Stabilisierung von Versorgern bis Frühjahr 2024 in Aussicht gestellt.

Entlastungen für Haushalt und Gewerbe ab Januar

Haushalte und Gewerbe werden dem Vorhaben zufolge mit Gas- und Strompreisbremse ab Januar entlastet. Die Deckelung des Gas-, Fernwärme- und Strompreises soll zwar erst ab März umgesetzt werden, dann werden aber die Monate Februar und Januar rückwirkend mit angerechnet.
ZDFheute Infografik
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Dabei werden die Kosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und Gewerbe begrenzt. Für verbrauchte Mengen darüber hinaus gilt der höhere Marktpreis. Beim Strom soll der Deckel bei 40 Cent liegen. Die Preisbremsen sollen bis April 2024 gelten.

Gesetz im Bundesrat, aber nicht zustimmungspflichtig

Für die rund 25.000 Groß-Verbraucher der Industrie soll ebenfalls ab Januar ein Preis von 7 Cent für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs und von 13 Cent beim Strom gelten.
Zuletzt hatten sich die Ampel-Parteien auch noch auf Hilfen von bis zu 2.000 Euro auch für Nutzer von Holz-Pellet- und Öl-Heizungen beschlossen.
Nach dem Bundestag befasst sich am Freitag noch abschließend der Bundesrat damit. Das Gesetz ist allerdings nicht zustimmungspflichtig, Änderungen gelten daher als ausgeschlossen.

Gas- und Strompreisbremse: Die Eckpunkte

Strom- und Gaspreisdeckel

Für Haushalte, Gewerbe und Unternehmen werden die Strom-, Gaspreise für einen Basisverbrauch gedeckelt. Spüren werden das die Verbraucher erst ab März - allerdings rückwirkend ab Januar bis April 2024. Für Haushalte und Gewerbe gilt: 80 Prozent des Gas-Vorjahresverbrauchs werden auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Für Mengen darüber hinaus gilt als Sparanreiz der höhere Marktpreis. Beim Strom liegt der Deckel bei 40 Cent. Für die rund 25.000 Groß-Verbraucher der Industrie soll ebenfalls ab Januar ein Preis von 7 Cent für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs und von 13 Cent beim Strom gelten. Für die Deutsche Bahn und andere Bahn-Betreiber gelten noch weitergehende Hilfen.

Boni und Dividenden

Unternehmen, die von den Hilfen profitieren, müssen Einschränkungen bei Boni-Zahlungen an Manager und Dividenden-Ausschüttungen an Anteilseigner hinnehmen. Ab 25 Millionen dürfen keine neuen Boni und Boni-Erhöhungen gezahlt werden. Ab 50 Millionen dürfen gar keine Boni- und auch keine Dividenden fließen. Dies gilt für das Jahr 2023.

Härtefallregeln

Über einen Härtefall-Fonds sollen auch Nutzer von Öl- und Pelletheizungen unter bestimmten Bedingungen profitieren. Die Hilfen sollen bis zu 2.000 Euro betragen. Insgesamt stellt der Bund dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen gesonderte Hilfen erhalten.

Abschöpfung bei Energieproduzenten

Vor allem Stromproduzenten von erneuerbaren Energien bis hin zur Atomkraft sollen einen Teil ihrer derzeit hohen Erlöse abtreten. Sie profitieren von der Kopplung des Strom- an den Gaspreis und können hohe Gewinne einstreichen, obwohl sie kaum höhere Erzeugungskosten haben. Je nach Technologie müssen sie über einer jeweiligen Obergrenze ihre Erlöse zu 90 Prozent bis April 2024 abgeben. Dies soll rückwirkend ab Dezember gelten. Damit werden Strom- und Gaspreisbremse mitfinanziert.

Erneuerbare Energien

Angesichts der Kostensteigerungen beim Bau von Wind- und Solarparks - etwa wegen stark gestiegener Kreditzinsen - soll die Förderung erhöht werden. Die Projekte werden vom Staat ausgeschrieben, wer die geringste Förderung verlangt, erhält den Zuschlag. Dabei gelten Höchstgebote für die geforderten Hilfen. Diese können nun um bis zu 25 Prozent erhöht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle ausgeschriebenen Vorhaben auch umgesetzt werden.
Quelle: AFP, Reuters

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