: Steinmeier ernennt Eifert zum neuen Richter

von Christoph Schneider
20.02.2023 | 21:24 Uhr
Martin Eifert wird neuer Richter am Bundesverfassungsgericht. Eigentlich sollte auch ein zweiter Posten neu besetzt werden - stattdessen muss eine bewährte Richterin "nachsitzen".
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Staatsrechtler Martin Eifert zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht ernannt.Quelle: dpa
Rechtsprofessor Martin Eifert ist von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ernannt worden. Er erhielt seine Ernennungsurkunde am Vormittag im Schloss Bellevue. Er sei sicher, dass Eiferts "Expertise das Bundesverfassungsgericht bereichern" werde, so Steinmeier.
Eifert folgt auf Susanne Baer, deren zwölfjährige Amtszeit nun endet. Wie auch Baer einst, war der 58-jährige Eifert zuvor Hochschullehrer für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität.
Gerne hätte Steinmeier wohl erneut zwei Verfassungsrichter verabschiedet und zwei neue begrüßt. Denn auch die Amtszeit von Richterin Gabriele Britz sollte eigentlich in diesem Monat enden. Doch die Politik spielte Steinmeiers Plänen nicht in die Karten.

Karlsruhe: Nur ein Wechsel - Richterin muss "nachsitzen"

Der Grund: Nur im Fall von Susanne Baer gibt es bislang einen Nachfolger. Die Nachfolgeregelung für Gabriele Britz liegt aber beim Bundesrat, und da hat man in der turnusmäßigen Februarsitzung nicht über die Personalie gesprochen.
Heißt für Gabriele Britz: Sie muss also weiter im Amt bleiben, bis eine Nachfolgeregelung durch den Bundesrat getroffen wird. Er hoffe mit ihr, dass sie nicht allzu lange "nachsitzen" müsse, sagte Steinmeier. Einen Trost hatte der Bundespräsident für die anwesende Britz trotzdem - sie sei jetzt immerhin die "dienstälteste Richterin des Ersten Senats".

Das ist das Bundesverfassungsgericht

Quelle: dpa
Die Wahl der Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht ist im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Von den 16 Richterinnen und Richter, die in zwei Senaten mit je acht Richterinnen und Richter amtieren, werden acht vom Bundestag und acht vom Bundesrat mit Mehrheit gewählt.

Dabei haben SPD, CDU/CSU, sowie die Grünen und die FDP 2018 vor Jahren einen Verteilungsschlüssel abgesprochen. Der lautet 3-3-1-1, die beiden Senate des Gerichts setzen sich somit jeweils aus drei von der SPD, drei von der Union, einer von den Grünen und einer von der FDP vorgeschlagenen Jurapersönlichkeiten zusammen. Das bedeutet aber nicht, dass die Nominierten den jeweiligen Parteien auch angehören müssen.

Frühestens drei Monate vor dem Ablauf der Amtszeit der Vorgänger können die Nachfolger gewählt werden. Kommt innerhalb von zwei Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit keine Wahl eines Nachfolgers zustande, so wird das Bundesverfassungsgericht vom Wahlausschuss des Bundestags, beziehungsweise dem Bundesratspräsident unverzüglich zur Nennung von Wahlvorschlägen aufgefordert - bei einem Nachfolger müssen drei, bei zwei Nachfolgern vier Namen genannt werden.

Voraussetzungen

Die Nominierten müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben. Und drei Richterinnen und Richter in jedem Senat müssen länger an einem Bundesgericht, also Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht oder Bundesfinanzhof, tätig gewesen sein.

Das Nominierungsverfahren

Eilig hat es die Politik regelmäßig nicht mit der rechtzeitigen Wahl neuer Verfassungsrichterinnen und -richter. Peter Müller, Gabriele Britz, Andreas Paulus, Johannes Masing und Michael Eichberger mussten rund drei Monate länger in Karlsruhe bleiben, ehe ihre Nachfolger Peter Frank, Miriam Meßling, Heinrich Wolff, Ines Härtel und Henning Radtke fest standen.

Nur zwei Monate verlängern mussten Monika Hermanns und Peter Huber, bis Rhona Fetzer und Thomas Offenloch ernannt wurden. Fast ein halbes Jahr blieb Ferdinand Kirchhof 2018 wegen Erreichens des Ruhestandsalters länger im Amt, ehe sich die Politik auf Stephan Harbarth als Nachfolger verständigte.

Fast zügig ging hingegen die Amtszeit von Andreas Voßkuhle zu Ende, der 2020 "nur" einen Monat länger amtieren musste, ehe Astrid Wallrabenstein seinen Richterstuhl übernahm. Und ausnahmsweise auch mal pünktlich konnte Verfassungsrichterin Susanne Baer zum 1. Februar ausscheiden, denn ihr Nachfolger Martin Eifert wurde bereits vorausschauend im Dezember 2022 vom Bundestag gewählt.

Quelle: ZDF

Weibliche Richterinnen beendeten "Schneewittchensenat"

Die 59-jährige Susanne Baer, die das Gericht nun verlässt, würdigte Steinmeier als eine "kluge, starke Richterin" am Bundesverfassungsgericht. Sie habe gemeinsam mit Gabriele Britz das Ende des "Schneewittchensenats" eingeläutet, so Steinmeier weiter. So wurde der Erste Senat des Verfassungsgerichts immer wieder genannt, weil dort regelmäßig sieben Richter und nur eine Richterin gemeinsam amtierten.
Die Trendwende hin zu einer geschlechterparitätischen Besetzung begann mit ihren Amtszeiten.
Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident
An dieser Trendwende wolle Steinmeier auch künftig nicht rütteln: "Obwohl heute ein Mann eine Frau ablöst, bleibt das Gericht insgesamt paritätisch besetzt. Nichts spricht dafür, das Rad an dieser Stelle wieder zurückzudrehen. Diversität fördert Qualität", so der Bundespräsident.
Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht und Justiz des ZDF.
Quelle: ZDF, dpa

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