: So könnte die Cannabis-Legalisierung aussehen

19.10.2022 | 05:58 Uhr
Gesundheitsminister Lauterbach hat einem Bericht zufolge Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung vorgelegt. Kauf und Besitz von Cannabis sollen demnach in Grenzen erlaubt werden.
Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren soll künftig straffrei sein.Quelle: Oliver Berg/dpa
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Eckpunkte zur geplanten kontrollierten Cannabis-Legalisierung vorgelegt: Demnach sollen künftig Kauf und Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland und beruft sich auf ein ihm vorliegendes Eckpunkte-Papier. Dieses werde derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt.
Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums gibt es bislang jedoch noch keine gemeinsame Position.
Laut Bericht zu den Eckpunkten soll der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen. Um "cannabisbedingte Gehirnschädigungen" zu verhindern, dürften allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent verkauft werden, hieß es weiter.

Cannabis soll nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden

Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produkts und des THC-Gehalts gelten. Grundsätzlich solle Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Würden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gelte die Straffreiheit ebenfalls.
Allerdings sollen die Jugendämter Jugendliche in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten können. Zudem werde das mitgeführte Cannabis dann beschlagnahmt.

Cannabis-Läden: Mindestabstand zu Schulen

Die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen reguliert werden: So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. Trotz der Legalisierung soll es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Es gelte ein generelles Werbeverbot, heißt es dem RND zufolge in den Eckpunkten.
Erwogen wird ebenfalls, den Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden.

Regelmäßiger Cannabis-Konsum kann zu Veränderungen im Gehirn führen und Psychosen auslösen.

26.06.2022 | 02:28 min
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte vor gut einem Monat eine Cannabis-Legalisierung für kommendes Jahr in Aussicht gestellt. Allerdings hatte der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert noch im Juli gesagt, es sei eher unwahrscheinlich, dass das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung vor 2024 in Kraft treten werde. Die Ampel-Koalition werde Ende dieses Jahres oder Anfang kommenden Jahres einen Entwurf dafür vorlegen.

Lauterbach: Cannabis-Konsum in Maßen muss man akzeptieren

Lauterbach hatte Ende Juni gesagt, dass etwa vier Millionen Erwachsene Cannabis nutzten. Es gebe einen großen Schwarzmarkt und organisierte Kriminalität in diesen Bereichen.
Zudem seien Verunreinigungen zu beobachten, die teils auch beigefügt würden, um Menschen von Cannabis in andere Drogen zu überführen. "Der Cannabiskonsum in Maßen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört."
Quelle: dpa

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