: Wahlrechtsreform: Union droht mit Klage

16.01.2023 | 08:50 Uhr
Aus der Union kommt scharfe Kritik an den Ampel-Plänen zur Reform des Wahlrechts. Der Vorschlag sei verfassungswidrig, sagen Politiker von CDU und CSU - und drohen mit einer Klage.
Geht es nach den Reformplänen der Ampel, soll er künftig deutlich schrumpfen: der Deutsche Bundestag.Quelle: dpa
Die Union hat die Pläne der Ampel-Koalition zur Reform des Wahlrechts als verfassungswidrig kritisiert und mit dem Gang nach Karlsruhe gedroht.
Der Justiziar der Unionsfraktion und Obmann der CDU in der Wahlrechtskommission des Bundestags, Ansgar Heveling, sagte dem Fachinformationsdienst Table.Media.:
Wer auf verfassungsrechtlichem Sand baut, muss damit rechnen, dass das Verfassungsgericht angerufen wird.
Ansgar Heveling, Justiziar der Unionsfraktion
SPD, Grüne und FDP legten "die Axt an unser personalisiertes Verhältniswahlrecht", so Heveling.

Vor allem CSU von Ampel-Plänen betroffen

Der CDU-Abgeordnete kritisiert vor allem, dass aus Gewinnern plötzlich Verlierer würden, "weil jemand, der eigentlich einen Wahlkreis gewonnen hat, dann nicht in den Bundestag einzieht".
Das kann mit den Plänen der Ampel-Koalition künftig passieren, weil die so genannten Überhangs- und Ausgleichsmandate abgeschafft werden sollen. Das könnte besonders Parteien wie die CSU treffen, weil sie in Bayern in der Regel viele Wahlkreise direkt gewinnt, aber bei der Zweitstimme anders als früher nicht mehr so gute Ergebnisse erzielt.

CSU-Abgeordneter Müller: "Vorschlag verfassungswidrig

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stefan Müller sagte dem Nachrichtenportal "The Pioneer":
Gewählten Wahlkreiskandidaten das Mandat zu verweigern, ist eine eklatante Missachtung des Wählerwillens und des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips.
Stefan Müller, CSU-Bundestagsabgeordneter
Somit sei "auch dieser Vorschlag verfassungswidrig". Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag forderte, die Koalition solle "bei diesem Thema lieber zusammen mit uns an machbaren Lösungen für eine Verkleinerung des Bundestages arbeiten".

Bundestagsmandate sollen auf 598 verringert werden

Am Sonntag war der Gesetzentwurf der Regierungskoalition für ein neues Bundestagswahlrecht bekannt geworden. Demnach soll die Mandatszahl auf die bisherige Regelgröße von 598 festgeschrieben werden. Die umstrittene Ersatzstimme für Direktmandate ist in der Vorlage nicht mehr enthalten. Alle 299 Wahlkreise sollen erhalten bleiben.

"Wenn es unser Staat nicht mal hinbekommt […] die Zahl der Bundestagsabgeordneten zu reduzieren, dann fehlt uns auch für andere Strukturen die Glaubwürdigkeit", sagt Konstantin Kuhle (FDP), Innenpolitischer Sprecher.

02.06.2022 | 06:30 min
Zuletzt wurde die Regelgröße des Bundestags mehrfach massiv überschritten, aktuell gibt es 736 Abgeordnete. Ursache sind Überhang- und Ausgleichsmandate, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Anteil an den Zweitstimmen zustehen.
Um dies zu vermeiden sollen die überschüssigen Wahlkreismandate künftig nicht mehr zugeteilt werden.
Zwar kann eine Reform mit einfacher Mehrheit im Bundestag verabschiedet werden, angestrebt wird bei Wahlrechtsreformen aber immer ein möglichst breiter Konsens.
Quelle: AFP

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