: Kann diese CO2-Abgabe Mieter entlasten?

von Ralph Goldmann
29.12.2022 | 18:03 Uhr
Vermieter müssen ab 2023 die CO2-Kosten anteilig übernehmen. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch einen größeren Anreiz für energetische Sanierungen. Doch es hagelt Kritik.
Die Bundesregierung will Vermieter zum energetischen Sanieren bewegen.Quelle: imago
Schon der Name lässt vermuten, dass es nicht einfach wird: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO2KostAufG, heißt die Vorschrift, die Haus- und Wohnungsbesitzer ab 2023 dazu bewegen soll, ihre Immobilien energetisch zu sanieren. Die Bundesregierung will das erreichen, indem sie die Kosten für die CO2-Abgabe mehr als bisher auf die Vermieter überträgt.
Die CO2-Abgabe wird in jeder Gas- und Heizölrechnung gesondert ausgewiesen und muss derzeit alleine von den Mietern getragen werden. Sie beträgt aktuell etwa 0,6 Cent je Kilowattstunde Erdgas und soll sich bis 2026 auf 1,2 Cent verdoppeln, um Vermieter zum energetischen Sanieren zu bewegen. Gerechnet auf einen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden bei einem Einfamilienhaus wären das jedes Jahr 120 Euro. Bei einem Single-Haushalt mit 5.000 Kilowattstunden entsprechend 30 Euro jährlich.

Vermieter sollen sich an CO2-Abgabe beteiligen

Die Grundidee ist: je weniger CO2 ein Gebäude ausstößt, desto größer wird der Anteil, den Vermieter tragen müssen. Bei einem Passivhaus nach Standard EH55, das im Idealfall keine Emissionen verursacht, zahlen Mieter die komplette Abgabe alleine (Stufe 1); bei einem Haus mit viel CO2-Emissionen müssen sie nur fünf Prozent davon zahlen. Die restlichen 95 Prozent übernehmen dann die Vermieter (Stufe 10).
Sinn und Zweck der Neuregelung soll sein, "dass die Nutzer eines Gebäudes zu energieeffizientem Verhalten und Gebäudeeigentümer zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen angereizt werden". So steht es im Gesetz. Wenn also Mieter die Heizung runter drehen, sinkt ihr Anteil an der Abgabe. Wenn Vermieter sanieren, sinkt deren Anteil.

Kritik an Berechnung der CO2-Abgabe

Doch sowohl der der Deutsche Mieterbund als auch der Eigentümerverband Haus & Grund bemängeln die Berechnungsgrundlage. In welche der zehn Stufen ein Haus oder eine Wohnung eingruppiert wird, hängt nämlich nicht vom Zustand der Fenster oder der Dämmung der Fassade ab. Grundlage ist einzig und allein der Vorjahresverbrauch.
Auf der Heizkostenabrechnung muss in Zukunft der CO2-Kostenanteil genau ausgewiesen werden. Bis Mitte nächsten Jahres will die Bundesregierung ein entsprechendes Berechnungstool zur Verfügung stellen, mit der der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche ermittelt werden kann und vor allem, wer welchen Anteil zu tragen hat.

Eigentümerverband prüft Verfassungsklage

Der Verband Haus & Grund hält das Berechnungsverfahren für ungerecht, weil die Vermieter keinerlei Einfluss auf das Dusch- oder Heizverhalten der Mieter nehmen können. Vielmehr sollte der energetische Zustand eines Gebäudes als Grundlage dienen, so Verbandspräsident Kai Warnecke: "Das ist aber bei diesem Gesetz nicht der Fall", kritisiert er. Deshalb prüfe man sogar eine Verfassungsklage. Der Regierung sei es "nicht gelungen, dass Gesetz vernünftig umzusetzen".

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Auch der Deutsche Mieterbund ist skeptisch. Zwar sei es grundsätzlich zu begrüßen, dass Mieter bei der CO2-Abgabe entlastet werden. "Insgesamt gesehen ist allerdings das ganze Konstrukt sehr fragwürdig", sagt Präsident Lukas Siebenkotten. Er befürchtet, dass bei den vergleichsweise geringen CO2-Kosten kein Vermieter 10.000 Euro oder mehr investieren wird:
In der derzeitigen Situation wird garantiert niemand durch diesen CO2-Preis dazu angereizt, ein effizienteres Heizsystem einzubauen.
Lukas Siebenkotten, Deutscher Mieterbund

Mieterbund: Sanierungskosten könnten auf Miete umgelegt werden

Zudem könnten die Sanierungskosten teilweise auf die Miete umgelegt werden und so das Wohnen wieder deutlich verteuern.
Und um welchen Betrag Mieter entlastet werden und welchen Anteil der CO2-Abgabe am Ende die Vermieter tragen müssen, lässt sich derzeit noch nicht genau beziffern. Mit den nächsten Nebenkosten- und Energiekostenabrechnungen wird das klar sein. Das könnte in bestimmten Fällen erst 2024 sein.
Ralph Goldmann ist Korrespondent im ZDF-Landesstudio Nordrhein-Westfalen.

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