: Verfassungsgericht lehnt AfD-Klage ab

26.01.2022 | 20:21 Uhr
Bei der Holocaust-Gedenkstunde im Bundestag gilt die 2G-Plus-Regel. Weil viele AfD-Abgeordnete nicht geimpft sind, wollten sie ihre Teilnahme einklagen - ohne Erfolg.
Reguläre Plenarsitzungen des Parlaments dürfen ungeimpfte Abgeordnete auf der Tribüne beiwohnen.Quelle: dpa
Niederlage der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht: Ihr Eilantrag gegen die 2G-Plus-Regelung während des Holocaust-Gedenken im Bundestag wurde abgewiesen.
Er sei unzulässig, weil er nicht hinreichend begründe, dass ihr durch die beanstandete Regelung ein "schwerer Nachteil" drohe, schrieben die Karlsruher Richter in dem am Mittwoch ergangenen Beschluss.

AfD will Zugang zu Holocaust-Gedenkfeier

Die AfD hatte eine einstweilige Verfügung des Gerichts beantragt, um ungeimpften Abgeordneten den Zugang zur Holocaust-Gedenkfeier des Bundestags am Donnerstag zu ermöglichen.
Den regulären Plenarsitzungen des Parlaments dürfen Abgeordnete ohne Corona-Impfung zwar auf der Tribüne beiwohnen. Diese Regelung gilt nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums aber nicht für sonstige Veranstaltungen wie etwa Gedenkfeiern, an der nur nachweislich geimpfte oder genesene Abgeordnete teilnehmen dürfen.

Gericht: Hinreichende Begründung fehlt

Die AfD-Fraktion und zwei einzelne AfD-Abgeordnete sahen dadurch ihre Oppositionsrechte verletzt. Das hätten sie aber genauer erklären müssen, teilte der Zweite Senat in Karlsruhe mit. Abgeordnete nähmen an Gedenkstunden normalerweise nur als Zuhörer teil.
Die Fraktion habe sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, welche Bedeutung die Teilnahme für "die Wahrnehmung des freien Mandats und die Teilhabe an der politischen Willensbildung" habe.
Ohnehin könne eine Mehrheit der AfD-Abgeordneten dabei sein, erklärte das Gericht. Es erschließe sich nicht, wieso durch den Ausschluss der übrigen Abgeordneten "Missverständnisse hinsichtlich der Position der AfD zum Gedenken an den Holocaust ausgelöst werden" könnten.

Holocaust-Gedenkstunde per Live-Übertragung

Zum Antrag eines einzelnen ungeimpften Abgeordneten teilte Karlsruhe zudem mit, dass dieser die Gedenkstunde auch im Parlamentsfernsehen oder im Internet verfolgen könne. Ihm sei dort keine aktive Rolle zugedacht.
Ein anderer Abgeordneter ist von Corona genesen und bemängelte, dass sein Genesenenstatus nach drei Monaten plötzlich verfallen sei, weswegen er nicht teilnehmen könne. Dies stimme aber nicht, erklärte das Gericht, da im Bundestag der Genesenenstatus weiter für sechs Monate gelte.
Quelle: afp, dpa

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