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: Corona-Bürgertests: Was sich jetzt ändert

von Marcel Burkhardt
30.06.2022 | 11:25 Uhr
Ab sofort sind Corona-Schnelltests nicht mehr für alle gratis. Wer künftig was dafür bezahlen muss und was für besonders gefährdete Menschen gilt: ZDFheute mit einem Überblick.
Corona-TestzentrumQuelle: dpa
Kostenlose Corona-Schnelltests wird es ab dem heutigen Donnerstag nur noch für Risikogruppen geben. Das sieht die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor. Was gilt jetzt für wen? ZDFheute mit einem Überblick.

Was wird ein Corona-Schnelltest ab sofort kosten?

Für einen Antigen-Schnelltest in einer Apotheke oder einem Testzentrum werden die Bürgerinnen und Bürger ab diesem Donnerstag in der Regel drei Euro zahlen müssen. Der Bund will durch diese Maßnahme Milliardenkosten sparen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte in dem Zusammenhang, dass die Bundesländer künftig im Falle eines "erhöhten Ausbruchsgeschehens" auch "den Anteil der Bürger an den Tests" übernehmen könnten.

Trotz steigender Inzidenzen sind Corona-"Bürgertests" ab heute nicht mehr kostenlos. Minister Lauterbach sagte im ZDF, das hätte man sich nicht mehr leisten können.

30.06.2022 | 06:09 min

Für wen bleibt der Test gratis?

Gratis-Schnelltests wird es künftig auch weiter für vulnerable Gruppen geben - insbesondere für Menschen, die aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken.
Kostenfreie Tests soll es weiterhin auch geben für Kinder unter fünf Jahren, Schwangere insbesondere im ersten Schwangerschaftsdrittel, Angehörige von nachweislich Covid-Infizierten, chronisch kranke Menschen, die sich nicht impfen lassen können sowie Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken, Dialysezentren, Hospizen oder auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Ebenso sollen Corona-Infizierte, die sich aus der Quarantäne freitesten lassen wollen, weiterhin einen kostenfreien Test erhalten.

Trotz der steigenden Corona-Inzidenz bekommen die meisten Menschen ab heute keine kostenlosen Bürgertest mehr. Bundesgesundheitsminister Lauterbach verteidigt die neuen Test-Regeln.

30.06.2022 | 01:41 min

Wie weise ich meinen Anspruch auf einen Gratis-Test nach?

Laut Bundesgesundheitsministerium erfolgt der Nachweis bei Kleinkindern mittels Geburtsurkunde oder eines Kinderreisepasses, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original vorlegen.
Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor. Gleiches gelte für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.

Ab sofort gilt die neue Corona-Testverordnung: Nur noch wenige haben Anspruch auf einen Gratis-Test.

30.06.2022 | 02:26 min

Was gilt, wenn ich Covid-Symptome habe?

Bei Symptomen sollen die Coronatests auch künftig weiter in Arztpraxen oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt werden. Die Abrechnung von PCR-Tests erfolgt laut Bundesgesundheitsministerium nicht nach der Testverordnung, sondern nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen über die Krankenkassenkarte.
Es besteht kein Anspruch auf einen PCR-Test, wenn die Corona-Warn-App eine Warnmeldung anzeigt. Laut Bundesgesundheitsministerium soll zunächst ein Antigen-Schnelltest mit einem Eigenanteil von drei Euro durchgeführt werden.
Fällt der Antigen-Schnelltest positiv aus, besteht Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses
Angabe aus dem Bundesgesundheitsministerium

Die kostenlosen Corona-Bürgertests werden eingestellt. Die meisten müssen zumindest einen Teil ab jetzt selbst bezahlen - trotz steigender Infektionszahlen.

30.06.2022 | 02:01 min

Wie ist es künftig um das Test-Angebot bestellt?

Die aktualisierte Testverordnung sieht vor, dass ab sofort keine zusätzlichen Testeinrichtungen genehmigt werden sollen. "Bereits bestehende Beauftragungen bleiben hiervon unberührt", teilte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums ZDFheute auf Anfrage mit.
Ob und inwieweit die Testeinrichtungskapazitäten durch die Bundesländer und Kommunen aufrechterhalten werden, liegt außerhalb der Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums.

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