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: Das sind die neuen Corona-Maßnahmen

07.01.2022 | 16:37 Uhr
Angesichts der Infektionszahlen und der Omikron-Variante haben Bund und Länder beim Corona-Gipfel neue Verschärfungen beschlossen. Die Maßnahmen im Überblick.
Bund und Länder haben angesichts der sich ausbreitenden Coronavirus-Variante Omikron weitere Beschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens beschlossen. Sie sollen am 15. Januar in Kraft treten.
Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben weitere Vereinbarungen getroffen:

2G-plus in der Gastronomie

Ab dem 15. Januar wird bundesweit und inzidenzunabhängig der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte und Genesene nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung möglich sein (2G-plus).
Die Begründung:
An diesen Orten können Masken nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die Virus-Variante dort besonders leicht überträgt.

Überarbeitete Quarantäne-Regeln

Auch die Quarantäne-Regelungen wurden überarbeitet. Künftig sind Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen können, von der Quarantäne ausgenommen. Das gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene.
Für alle Übrigen endet die Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Um den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung zu tragen, können sie sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest "freitesten".

Aktuelle Quarantäne- und Isolations-Regeln

  • Kontaktpersonen, die bereits eine Auffrischungsimpfung haben (Booster), sind von der Quarantäne ausgenommen.
  • Für alle Übrigen sollen Isolation beziehungsweise Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden.
  • Infizierte und Kontaktpersonen sollen sich aber nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest mit Nachweis "freitesten" können.
  • Damit soll auch die Arbeitsfähigkeit in der kritischen Infrastruktur gesichert werden, also etwa im Gesundheitswesen, bei Polizei oder Feuerwehr.
  • Bisher kann Quarantäne und Isolierung je nach Virusvariante, Impf- und Genesenenstatus für bis zu 14 Tage gelten.
  • Wenn es sich etwa um eine Infektion mit der Omikron-Variante handelt, gibt es auch für Geimpfte keine Ausnahmen.

Quelle: dpa

Eine Sonderregelung gilt in der Pflege und Krankenhäusern: Hier muss ein negativer PCR-Test vorliegen, um vorzeitig wieder arbeiten zu dürfen - ein Schnelltest genügt dort nicht.
Schüler sowie Kinder, die Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, können sich schon nach fünf Tagen freitesten, da in diesen Bereichen ohnehin regelmäßig getestet wird.

Kontaktbeschränkungen bleiben

Es bleibt dabei, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen erlaubt sind. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen - sobald auch nur ein Ungeimpfter anwesend ist. Kinder bis 14 Jahre sind bei allem ausgenommen.
Auch die 2G-Regel bundesweit für Kultur- und Freizeitveranstaltungen und im Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) bleibt erhalten.

FFP2-Masken im Einzelhandel empfohlen

Zudem wird das Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung von Bus und Bahn dringend empfohlen.

Impfpflicht

Alle 16 Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen unterstützen laut Scholz das Vorhaben, eine allgemeine Corona-Impfpflicht einzuführen. "Ich fühle mich da maximal unterstützt", fügt der SPD-Politiker hinzu. Der Bundestag werde demnächst über Entwürfe dazu beraten.
Hier noch einmal die gesamte Pressekonferenz zum Nachschauen:
Quelle: ZDF, dpa

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