: Bundeswehrangehörige klagen gegen Impfpflicht
Landauf landab wurde seit Monaten kontrovers über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht diskutiert. Seit Kurzem steht fest: Eine solche Pflicht wird es nicht geben. Im Bundestag konnten sich die Parteien nicht auf ein einheitliches Vorgehen verständigen. Die Anträge fanden keine Mehrheiten.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht greift auch bei Soldat*innen
Was aber vom Bundestag im März beschlossen und umgesetzt wurde, ist eine einrichtungsbezogene Impfplicht. So müssen sich Beschäftigte, die mit vulnerablen Patienten zu tun haben, gegen Covid-19 impfen lassen. Und auch bei der Bundeswehr gibt es inzwischen eine verpflichtende Corona-Schutzimpfung, die im November 2021 vom Verteidigungsministerium angewiesen wurde.
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Hier wurde die Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr "Allgemeine Regelung Impf- und ausgewählte Prophylaxemaßnahmen" aufgenommen. Da stehen schon weitere Impfungen, zum Beispiel gegen Tetanus, Influenza, Hepatitis oder Masern.
Hauptargument für die Erweiterung um die Covid-19-Impfung: Das erhöhte Infektionsrisiko der Soldat*innen durch das Zusammenleben in den Kasernen. Deswegen sei die Impfung auch ein Ausdruck der Fürsorgepflicht.
Befehl und Gehorsam: An was müssen sich Soldat*innen halten?
Entscheidend für die Umsetzung ist das Soldatengesetz (SG): Da ist in § 17a SG geregelt, dass der Soldat alles in seinen Kräften Stehende zu tun hat, um seine Gesundheit zu erhalten; außerdem muss er gewisse ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen.
Und: Für diese Impfung gilt nunmehr eine gesetzliche Duldungspflicht. Bei der Bundeswehr wird nicht diskutiert, denn die Streitkräfte sind auf Befehl und Gehorsam aufgebaut. Wer sich dem widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Die sind breit gefächert - reichen von Belehrungen über Geldstrafen bis am Ende zur Entfernung aus dem Dienst.
Zwei Bundeswehrsoldaten wehren sich
Zwei Offiziere wehren sich jetzt vor dem 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen. Sie halten diese Aufnahme in den Katalog der Basis-Schutzimpfungen für rechtswidrig.
Das Bundesverwaltungsgericht wird gründlich prüfen. Denn es ist in erster und letzter Instanz zuständig. Das heißt, es gibt gegen das Urteil des 1. Wehrdienstsenats keinen weiteren fachgerichtlichen Rechtsschutz mehr. Und: Das Gericht wird umfassend Beweis erheben und Tatsachen feststellen, natürlich auch die Beteiligten umfassend anhören.
Richter: Entscheidung gilt nur für betroffene Offiziere
Zum Verhandlungsauftakt vor dem ersten Wehrdienstsenat machte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betrifft, die beide Angehörige der Luftwaffe sind und beim Luftfahrtamt tätig sind. "Jeder Soldat kann nur für sein Recht streiten", sagte Häußler. Demnach sind derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht insgesamt etwa zehn Verfahren "unterschiedlichster Soldaten unterschiedlichster Einheiten" anhängig.
Die Anwälte der beiden Offiziere stellten infrage, dass die Corona-Impfung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet sei. Sie bezweifelten auch, dass Covid-19 überhaupt eine gefährliche Erkrankung sei - insbesondere für die Berufsgruppe der Soldaten. Für die Verhandlung in Leipzig hatten sie als Sachverständige unter anderem die Professoren im Ruhestand Sucharit Bhakdi und Arne Burkhardt benannt.
Mediziner der Bundeswehr betonten dagegen, dass sehr wohl auch bei Soldatinnen und Soldaten schwere Corona-Fälle aufgetreten seien und dass zudem Long Covid ein signifikantes Gesundheitsproblem sei. Impfnebenwirkungen seien dagegen nur sehr selten registriert worden.
Wie groß sind die Erfolgsaussichten?
Eine jüngere Entscheidung zu Impfpflichten bei Soldat*innen des Bundesverwaltungsgerichts stammt aus Dezember 2020. Da ging es aber noch nicht um das Coronavirus, sondern die Pflicht zur Basisimpfung.
Der 2. Wehrdienstsenat am BVerwG wies da die Beschwerde eines Hauptfeldwebels ab. Zur Begründung hieß es, Soldat*innen sei "eine weitergehende Impfpflicht auferlegt als anderen Staatsbürgern". Und: Eine Impfpflicht sei "als Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht" zu dulden. Um 10 Uhr beginnt am Montag die mündliche Verhandlung. Mit einer Entscheidung wird am Nachmittag gerechnet.
Quelle: ZDF, dpa, AFP