: Kritik an neuem Infektionsschutzgesetz
04.08.2022 | 03:42 Uhr
Dem Ärztepräsident fehlen in dem neuen Infektionsschutzgesetz bundeseinheitliche Maßnahmen. Patientenschützern gehen die Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige nicht weit genug. Nach der Einigung der Ampel-Koalition auf ein neues Infektionsschutzgesetz hat die Bundesärztekammer bundeseinheitliche Maßnahmen im Fall einer drohenden Überlastung der medizinischen Infrastruktur durch die Corona-Pandemie gefordert.
"Wichtig ist, dass in Zukunft im ganzen Bundesgebiet einheitliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn bestimmte, klar definierte Kriterien erfüllt sind", sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Hier bleibe das von der Ampel-Regierung vorgestellte Corona-Schutzkonzept für Herbst und Winter "leider noch im Vagen".
Ärztepräsident: Kinder und Jugendliche Hauptleidtragende
Der Ärztepräsident begrüßte gleichzeitig ausdrücklich, dass das Pandemie-Konzept "endlich mit Rücksicht für unsere Kinder formuliert" sei. Wichtig sei insbesondere die Absage des Bundesgesundheitsministers an pandemiebedingte Schulschließungen.
Kinder und Jugendliche seien bisher die Hauptleidtragenden der Schutzmaßnahmen gewesen. Die Folge seien Bildungsdefizite, Entwicklungsstörungen und eine deutliche Zunahme der psychischen Erkrankungen. Es müsse alles dafür getan werden, dass Schulen und Kitas offenblieben, sagte Reinhardt.
Meidinger: Regelungslücke an Grundschulen
Der Deutsche Lehrerverband begrüßte, dass die Länder nach den Plänen der Ampelkoalition künftig in Schulen wieder eine Maskenpflicht verhängen können - kritisiert aber eine Regelungslücke an Grundschulen. "Wir begrüßen es, dass die Länder im Bedarfsfall - nämlich, um den Präsenzbetrieb bei einer heftigen Infektionswelle aufrecht erhalten zu können - eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen anordnen können", sagte der Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
"Warum im gleichen Fall, also zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, eine Maskenpflicht an Grundschulen nicht angeordnet werden kann, ist allerdings absolut nicht nachvollziehbar." Bei Grundschulen werde offensichtlich eher eine Schulschließung oder Unterrichtsausfall in Kauf genommen, sagte Meidinger.
Neues Infektionsschutzgesetz ab 1. Oktober
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte derweil in den RND-Zeitungen Ausnahmen bei Testpflichten in Pflegeheimen. Frisch geimpfte und genesene Beschäftigte und Besucher müssten sich künftig nicht mehr testen lassen - obwohl mittlerweile jedem klar sein müsse, dass auch Geimpfte und Genesene das Virus weitergeben, sagte Brysch.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten sich zuvor auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Die aktuellen Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz sind bis zum 23. September befristet.
Vorgesehen sind ab 1. Oktober für gut sechs Monate vor allem zusätzliche Spielräume für die Länder, wieder Maskenpflichten in Innenräumen anzuordnen. Bei einer Zuspitzung der Lage sind darüber hinaus zusätzliche Auflagen möglich.
Quelle: AFP