: Verschärfte Corona-Regeln: Was jetzt wo gilt

28.12.2021 | 07:28 Uhr
Die Bundesländer verschärfen die Corona-Regeln, auch für Geimpfte und Genesene. Was in Ihrem Bundesland jetzt gilt - ZDFheute mit dem Überblick.
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus und der hochansteckenden Omikron-Variante werden Kontakte im privaten und öffentlichen Leben weiter eingeschränkt. Spätestens ab 28. Dezember müssen in der Regel Discos und Clubs schließen, überregionale Großveranstaltungen finden nur noch vor leeren Rängen statt, bei privaten Treffen soll generell eine Obergrenze von zehn Personen gelten - auch für Geimpfte und Genesene, ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. So haben es Bund und Länder vereinbart und so setzen die Bundesländer die neuen Regeln um:

Baden-Württemberg

Neue Vorschriften der Corona-Verordnung gelten ab sofort.
Es gelten die vereinbarten Kontaktbeschränkungen: Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Für Geimpfte und Genesene gilt eine Obergrenze von 50 Personen im Freien.
In der Gastronomie gibt es eine Sperrstunde ab 22:30 Uhr bis 5:00 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginnt die Sperrstunde erst um 1:00 Uhr. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar. In Innenräumen, in denen Maskenpflicht besteht, müssen FFP2-Masken (oder vergleichbare Masken) getragen werden.
Hier die Corona-Verordnungen des Landes zum Nachlesen.

Bayern

Die Landesregierung Bayern setzt den Bund-Länder-Beschluss inklusive der Kontaktbeschränkungen zum 28. Dezember um. Ab Dienstag dürfen sich dann nur noch maximal zehn Geimpfte und Genesene privat treffen - dies gilt bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie.
Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig zudem für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.
Hier die Regelungen im Freistaat im Detail.

Berlin

Auch in der Hauptstadt gelten die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene ab dem 28. Dezember. Kultur- oder Sportveranstaltungen bleiben unter strengen Hygiene-Bedingungen und mit reduzierten Obergrenzen erlaubt - 1.000 Menschen im Freien, 200 in geschlossenen Räumen. Clubs dürfen weiter öffnen, allerdings ist Tanzen verboten.
Hier alle neu geltenden Regeln auf der Webseite des Landes Berlin zum Nachlesen.
Quelle: ZDF/Reuters

Brandenburg

Höchstens zehn Menschen bei privaten Treffen - das gilt ab Montag (27. Dezember) ebenfalls für Brandenburger Geimpfte und Genesene. Andere Verschärfungen bleiben in Kraft. Dazu zählt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen. Für Demos im Freien gilt eine Obergrenze von 1.000 Teilnehmern plus Maskenpflicht und Mindestabstand. An Silvester sind Ansammlungen verboten, für belebte Plätze gilt ein Böllerverbot.
Hier alle neuen Regeln im Überblick.

Bremen

Im kleinsten Bundesland sind von Heiligabend an Clubs und Discos geschlossen, Tanzveranstaltungen sind verboten. Im Einzelhandel und in der Gastronomie, in Kultur und Sport gilt 2G. Die Beschränkungen der Kontakte für Ungeimpfte bestehen fort - ein Haushalt darf sich nur mit zwei weiteren Personen anderer Haushalte treffen.
Ab dem 28. Dezember werden wie in den anderen Bundesländern auch private Treffen für alle Genesenen und Geimpften auf bis zu zehn Personen begrenzt.
Hier alle neuen Regeln in Bremen zum Nachlesen.
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Hamburg

In der Hansestadt sollen alle Maßnahmen der Eindämmungsverordnung schon an Heiligabend in Kraft treten, inklusive der Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene auf zehn Personen.
Außerdem gilt eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23:00 Uhr. Nur in der Silvesternacht dürfen Restaurants, Bars und Kneipen bis 1:00 Uhr am Neujahrsmorgen offen bleiben. Stehtische in der Gastronomie dürfen nicht mehr genutzt werden. Zudem gibt es ein Tanzverbot, das faktisch der Schließung von Clubs und Diskotheken gleichkommt.
Hier alle neuen Hamburger Corona-Regeln zum Nachlesen.

Hessen

In Hessen gelten weniger strenge Kontaktbeschränkungen: In der Öffentlichkeit dürfen sich ab 28. Dezember nur noch Gruppen von maximal zehn Menschen treffen. Sind Ungeimpfte dabei, gilt: Ein Haushalt plus maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts.
Im privaten Bereich bleibt es in Hessen aber bei einer dringenden Empfehlung für diese Kontaktbeschränkungen. Der Betrieb von Tanzlokalen wird landesweit untersagt. Die Obergrenze für alle Veranstaltungen drinnen oder draußen liegt in Hessen von Dienstag an bei 250 Teilnehmern.

Mecklenburg-Vorpommern

Im Nordosten gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen schon von Heiligabend an. Clubs und Diskotheken sind schon seit längerem geschlossen. Zum 27. Dezember müssen zudem Kinos, Theater, Museen, Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen im ganzen Land schließen, weil die landeseigene Corona-Ampel seit mehreren Tagen auf Rot steht.
Hier alle Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern in einem faq.
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Niedersachsen

Die von Bund und Ländern beschlossenen verschärften Kontaktbeschränkungen greifen in Niedersachsen vom 27. Dezember an. Das Land hatte jedoch bereits eine sogenannte Weihnachtsruhe verhängt, die mindestens bis zum 15. Januar andauern soll. Clubs müssen bereits von Heiligabend an schließen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen sind verboten. Zu Weihnachten dürfen sich maximal 25 geimpfte oder genesene Menschen treffen - Kinder zählen auch dazu.
Für Ungeimpfte sind die Vorschriften strenger: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Nordrhein-Westfalen

Im Westen Deutschlands treten die Kontaktbeschränkungen für immunisierte Personen ebenfalls zum 28. Dezember in Kraft. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen gibt es hier nicht, Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgezählt.
Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zum Zuschauerverbot bei Großveranstaltungen wird eins zu eins für NRW übernommen. Zudem werden Maskenpflichten und die 2Gplus-Regel für den Freizeitbereich ausgedehnt.
Hier die Verordnungen für NRW zum Nachlesen.

Rheinland-Pfalz

Leere Zuschauerränge sind in Rheinland-Pfalz bereits seit 23. Dezember bei überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen vorgeschrieben. Ab 28. Dezember gelten dann auch die weitergehenden Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich.

Saarland

Im kleinsten Flächenland werden die Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte ebenfalls zum 28. Dezember umgesetzt. Bereits zum Weihnachtsfest gilt im Saarland die Regelung, dass Ungeimpfte mit Personen aus dem eigenen Haushalt und maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen dürfen. Bislang durfte höchstens eine Person aus einem weiteren Haushalt hinzukommen.
Hochschulen müssen Studierenden eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen in digitaler Form ermöglichen, wenn diese keinen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erbringen können.
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Sachsen

Der Freistaat hat seine Notfallverordnung angepasst. In Sachsen galten allerdings wegen hoher Infektionszahlen schon seit 19. November Kontaktbeschränkungen, wie sie andere Länder jetzt erst einführen.
Am 28. Dezember treten einige Verschärfungen in Kraft, darunter eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen. An Beerdigungen dürfen maximal 20 Personen mit 3G-Nachweis teilnehmen. Die seit November bestehende nächtliche Ausgangssperre für besonders betroffene Corona-Hotspots wird fortgesetzt.
Die Regelungen für Sachsen hier zum Nachlesen.

Sachsen-Anhalt

Seit 23. Dezember dürfen in Sachsen-Anhalt keine Clubs und Diskotheken mehr öffnen. Weil der Landtag die epidemische Lage festgestellt hat, haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zu verhängen.
Für Geimpfte und Genesene gibt es keine Kontaktbeschränkungen - es bleibt in Sachsen-Anhalt zunächst bei der Empfehlung, sich nicht mit mehr als zehn Personen zu treffen. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) schloss allerdings nicht aus, in den kommenden Tagen noch einmal nachzusteuern.
Im Corona-Informationsportal von Sachsen-Anhalt gibt es alle neuen Regelungen zum Nachlesen.

Schleswig-Holstein

Trotz relativ niedriger Corona-Infektionszahlen sollen auch im Norden der Republik vom 28. Dezember an die in der Bund-Länder-Runde vereinbarten Kontaktbeschränkungen gelten.
Geplant ist zudem eine erhebliche Reduzierung der möglichen Kapazitäten von Clubs und Diskotheken unter den bereits gültigen 2G-plus-Regeln, bei denen zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden muss.
Hier die Regeln für Schleswig-Holstein zum Nachlesen.

Thüringen

Die Erfurter Landesregierung setzt die Bund-Länder-Beschlüsse zum 28. Dezember um. Bei den Kontaktbeschränkungen werden hier allerdings Kinder nur bis zum Alter von zwölf Jahren nicht mitgezählt. Clubs und Diskotheken sind in Thüringen schon länger geschlossen. Auch Volksfeste oder Messen sind untersagt.
An den Thüringer Schulen wird es an den ersten beiden Tagen nach den Ferien (3. und 4. Januar) keinen Unterricht geben. Bis zum 14. Januar soll dann Distanzunterricht stattfinden.
Aktuelle Maßnahmen für Thüringen hier im Überblick.
Quelle: dpa, ZDF

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