: Corona-Regeln für den Herbst - ein Überblick
08.09.2022 | 16:18 Uhr
Der Bundestag hat neue bundesweite Corona-Regeln für den Herbst beschlossen. Die Länder können weitere Vorgaben machen. Die Regeln im Überblick.Nach nur wenigen Alltagsauflagen im Sommer sind für den Herbst wieder mehr Corona-Schutzvorgaben möglich. Der Bundestag hat dazu das Gesetzespaket der Ampel-Koalition beschlossen. Es sieht vom 1. Oktober bis 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vor.
Von der Opposition kommt Kritik an den Plänen, die voraussichtlich am 16. September noch den Bundesrat passieren müssen. Die Regeln im Überblick:
Bundesweite Regeln
Bundesweit gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen, ebenso Ebenso für alle ab 14 Jahren weiterhin auch in Fernzügen. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren reicht eine einfachere OP-Maske. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht ganz weg. Allerdings kann der Bund bei steigenden Fallzahlen per Verordnung die Maskenpflicht im Luftverkehr wieder einführen.
Zusätzlich zur Maske muss vor dem Zutritt zu Pflegeheimem und Kliniken ein negativer Test vorgelegt werden. Um den Schutz besonders gefährdeter Pflegebedürftiger zu verstärken, müssen Heime Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

"Wir waren noch nie so gut vorbereitet für einen Herbst wie dieses Mal", sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zum bevorstehenden Coronaherbst.
08.09.2022 | 07:21 minWeitergehende Regeln der Länder: Erste Stufe
Die Länder dürfen weitergehende Auflagen verhängen. Dazu zählt eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder auch generell in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants.
Bei der Maskenpflicht gelten Ausnahmen. Wer einen aktuellen Negativ-Test vorlegen kann, muss keine Maske tragen: Dies gilt generell bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen oder für entsprechende Einrichtungen sowie für die Gastronomie.
An Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen - aber erst ab der fünften Klasse.
Das sieht die zweite Länder-Stufe vor
Bei einer regional kritischeren Corona-Lage können die Länder noch weitere Vorgaben verhängen. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sollen Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich sein.
Diese Maßnahmen kann die jeweilige Landesregierung aber nicht einfach festlegen, dafür ist ein Landtagsbeschluss nötig. Bedingung ist außerdem, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche für eine Region festgestellt wird - in einer Gesamtschau von Infektionszahlen und anderen Indikatoren.
Zusätzliche Pläne
Mit Blick auf eine erwartete kritischere Infektionslage im Herbst und Winter sieht Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) daneben auch noch eine neue Impfkampagne, einen schnelleren Medikamenten-Einsatz bei Erkrankten und genauere Daten zu Klinikbelegungen vor.
Quelle: dpa