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: Energiepreisbremsen: Was, wann, für wen?

25.11.2022 | 16:00 Uhr
Die Ampel-Regierung will die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme dämpfen. Doch wie funktionieren die Energiepreisbremsen und für wen gelten sie? Ein Überblick.
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat auch in Deutschland für stark gestiegene Energiepreise gesorgt. Das Bundeskabinett macht nun den Weg für die ab kommendem Jahr geplanten Gas- und Strompreisbremsen frei. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitagnachmittag mitteilte, haben die beiden Gesetzentwürfe zu den Entlastungen für Energiekunden damit nun die nächste Hürde genommen. Anschließend sollen Bundestag und Bundesrat die Energiebremsen noch im Dezember final beschließen, damit sie wie geplant im kommenden Jahr in Kraft treten können.
Die Bundesregierung will die Folgen für Haushalte und Firmen mit "Preisbremsen" für Strom, Gas und Fernwärme dämpfen. Sie sollen ab März wirken - nach breiter Kritik ist eine Entlastung nun rückwirkend auch für Januar und Februar geplant.

Wann kommen die nächsten Entlastungen bei den Verbrauchern an?

Die Politik hat mehrere Entlastungsmaßnahmen beschlossen, wie eine 300-Euro-Energiepreispauschale an steuerpflichtige Arbeitnehmer im September sowie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen.
Der nächste Schritt: Im Dezember gibt es eine einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Sie sind dann nicht verpflichtet, Abschläge zu zahlen. Dennoch gezahlte Beträge müssen Energielieferanten in der nächsten Rechnung verrechnen. Anspruch auf Soforthilfe haben vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.
Der Zuschuss gilt auch für Mietwohnungen. Die Entlastung muss dann mit der nächsten jährlichen Nebenkostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergeben werden. Wie hoch der Entlastungsbetrag für Gaskunden am Ende genau ist, wird nach Angaben der Verbraucherzentrale in einem zweiten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt. Über die Höhe der Entlastung müssen Vermieter die Mieter aber schon im Dezember informieren.

Wann kommen dann die Energiepreis-"Bremsen"?

Die Preisbremsen sollen laut den bekannt gewordenen Plänen zwar erst ab März gelten, rückwirkend sollen dann aber die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar angerechnet werden. Die Pläne sehen ab März neue, niedrigere Abschläge vor, in denen die Preisbremsen berücksichtigt wurden.
Beide Regelungen sollen bis Ende April 2024 gelten. Das entsprechende Gesetz muss nach dem Kabinettsbeschluss am Freitag noch durch Bundestag und Bundesrat, geplant ist das bis Mitte Dezember.

Wie funktioniert die Gas- und Fernwärme-Preisbremse?

Bei Haushalten und kleinen und mittleren Firmen werden 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bei Erdgas auf 12 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, beides brutto. Für die übrigen 20 Prozent gilt der mit dem Energielieferanten vertraglich vereinbarte Preis. Dies soll die Verbraucher dazu bringen, möglichst viel Gas und Wärme einzusparen.
Wichtig: Verbraucht man mehr als die subventionierten 80 Prozent Gas, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Hat man aber weniger verbraucht, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis gespart - auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat.
Wer einen Liefervertrag über Fernwärme hat, erhält als Soforthilfe einen pauschalen Betrag, denn hier kommt es nicht auf den Jahresverbrauch an. "Hier wird nach den gesetzlichen Bestimmungen der Betrag der im September 2022 an den Wärmeversorger geleisteten monatlichen Abschlagszahlung berücksichtigt, alternativ der monatliche Rechnungsbetrag", so ein VKU-Sprecher. Auf den Septemberabschlag kommen dann noch 20 Prozent oben drauf für mögliche Preissteigerungen zwischen September und Dezember.

Die Inflation spürt man nicht nur an der Ladenkasse oder der Zapfsäule. Auch bei den Wohnkosten stoßen viele Deutsche inzwischen an ihre Grenzen.

10.11.2022 | 30:07 min

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Wie bei Gas und Fernwärme: 80 Prozent von Haushalten und kleineren Unternehmen werden gedeckelt, auf 40 Cent je Kilowattstunde. Für alle, die schon mehr als 40 Cent zahlen, soll die Bremse direkt die monatliche Stromrechnung senken, wie es aus der Regierung hieß. Im Normalfall berechne sich der Abschlag auf Basis des bisherigen Stromverbrauchs.
Verbrauchte man mehr als 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs, falle für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das soll einen Anreiz setzen, weniger Strom zu verbrauchen. In der Jahresrechnung am Ende soll dann der tatsächliche Verbrauch zu den jeweiligen Preisen abgerechnet werden.

Was müssen Verbraucher tun, damit sie von der jeweiligen Bremse und der Soforthilfe im Dezember profitieren?

Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen dafür nichts zu tun. Laut Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW ist vorgesehen, dass die Strom- und Gaspreisbremsen direkt den monatlichen Abschlag reduzieren. Die Verrechnung sollen die Versorger übernehmen. In der Regel bucht der Energieversorger den Dezember-Abschlag dann einfach nicht ab. Er kann den Betrag jedoch auch einziehen, muss ihn dann aber bis Ende Dezember zurückerstatten. Auch die Dezember-Soforthilfen für Gas und Wärme sollen automatisch beim Kunden landen.

Können Mietparteien mit Beginn der Gaspreisbremse die Miete kürzen?

Nein, das geht laut Verbraucherschützer Sieverding nicht. Auch dann nicht, wenn der Vermieter die Entlastung nicht gleich berücksichtigt.

Wie viel können Haushalte mit der Gas- und Strompreisbremse sparen?

Das kommt auf die vertraglich vereinbarten Preise an. Liegt der Strompreis etwa bei 46 Cent je Kilowattstunde, wird laut einer Beispielrechnung des Vergleichsportals Check24 bei einem 40-Cent-Preisdeckel eine Musterfamilie mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden um 220 Euro entlastet. Ein Single mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden würde um 66 Euro entlastet werden.
Beim Gaspreisdeckel ist es ähnlich. Hier soll der Deckel bei 12 Cent liegen. Zahlen Verbraucher 17,9 Cent je Kilowattstunde, würde ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 12.000 Kilowattstunden laut Vergleichsportal Verivox um 556 Euro pro Jahr entlastet werden, ein Single (5.000 Kilowattstunden/Jahr) um 232 Euro.

Gibt es auch Preisbremsen für Flüssiggas, Öl oder Holzpellets?

Nein. Die geplante Gaspreisbremse gilt nur für Erdgas, nicht für Flüssiggas, das mit Tankwagen zu Kunden gebracht wird. Für Haushalte mit Öl- oder Holzpelletheizungen soll es laut Verbraucherzentrale Geld aus einem Härtefallfonds geben, wenn es sonst zu "unzumutbaren Belastungen" käme. Die Kriterien dafür seien noch offen.

Woher kommt das Geld für die Entlastungen?

Das Geld kommt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Dieser "Abwehrschirm" soll bis zu 200 Milliarden Euro schwer sein, dafür nimmt der Bund neue Schulden auf.
Quelle: Von Andreas Hoenig, Helge Toben und Christoph Jänsch, dpa

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