FAQ

: Ukraine ist EU-Beitrittskandidat und jetzt?

24.06.2022 | 01:32 Uhr
Russlands Angriffskrieg hat die Annäherung Kiews an die EU beschleunigt. Das Land ist jetzt offiziell Beitrittskandidat. Aber was heißt das genau? Wie geht es weiter?
Seit Monaten drängelt Präsident Wolodymyr Selenskyj fast täglich, dass die Ukraine in die EU aufgenommen werden soll. Jetzt ist ein erster Schritt gemacht: Die Ukraine ist EU-Beitrittskandidat. Bei einem Gipfel in Brüssel wurde diese Entscheidung getroffen.

Was bedeutet der Kandidatenstatus?

Relevant ist der Status vor allem psychologisch und symbolisch. Die EU zeigt den mehr als 40 Millionen Ukrainern, dass sie eine Perspektive haben, EU-Bürger zu werden. Er soll zudem ein Zeichen sein, dass es sich lohnt, für Freiheit und Demokratie zu kämpfen.
"Die Ukraine steht an der Frontlinie und verteidigt europäische Werte", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kürzlich.

Ist der Kandidatenstatus mit Finanzhilfen verbunden?

Einen Automatismus zwischen Kandidatenstatus und Finanzhilfe gibt es nicht. Für die Beitrittskandidaten sind von 2021 bis 2027 allerdings insgesamt 14,16 Milliarden Euro als sogenannte Heranführungshilfen eingeplant. Das Geld soll Reformen unterstützen, die Auszahlung muss jedoch von den Mitgliedsstaaten bewilligt werden.
Unterm Strich dürften die Finanzhilfen aber ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Der Wiederaufbau der hoch verschuldeten Ukraine wird ersten Schätzungen zufolge weit mehr als eine Billion Euro kosten.

Wie lange dauert es bis zum EU-Beitritt?

Das kann niemand vorhersagen. Die Türkei etwa wurde 1999 EU-Kandidat - und war wohl noch nie weiter von einer Mitgliedschaft entfernt als heute. Relevant ist auch, dass jeder Schritt der Annäherung einstimmig von den EU-Staaten beschlossen werden muss. Theoretisch kann ein Beitrittskandidat auch nie Mitglied werden.

Wie geht es jetzt für die Ukraine weiter?

Die Staats- und Regierungschefs stellten sich hinter eine Empfehlung der EU-Kommission. Demnach muss das Land vor dem Beginn von Beitrittsverhandlungen zunächst sieben Voraussetzungen erfüllen.
Es geht unter anderem um das Auswahlverfahren ukrainischer Verfassungsrichter und eine stärkere Korruptionsbekämpfung - insbesondere auf hoher Ebene. Auch fordert die EU-Kommission, dass Standards im Kampf gegen Geldwäsche eingehalten werden und ein Gesetz gegen den übermäßigen Einfluss von Oligarchen umgesetzt wird.

Kann die Ukraine diese Voraussetzungen in absehbarer Zeit erfüllen?

Das ist äußerst unwahrscheinlich. Der Europäische Rechnungshof stellte dem Land noch im September ein verheerendes Zeugnis aus. "Obwohl die Ukraine Unterstützung unterschiedlichster Art vonseiten der EU erhält, untergraben Oligarchen und Interessengruppen nach wie vor die Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine und gefährden die Entwicklung des Landes", hieß es damals.
Zwar hätten EU-Projekte und EU-Hilfe dazu beigetragen, die ukrainische Verfassung sowie eine Vielzahl von Gesetzen zu überarbeiten. Die Errungenschaften seien allerdings ständig gefährdet, und es gebe zahlreiche Versuche, Gesetze zu umgehen und die Reformen zu verwässern.
Das gesamte System der strafrechtlichen Ermittlung und Strafverfolgung sowie der Anklageerhebung bei Korruptionsfällen auf höchster Ebene sei alles andere als gefestigt.

Ist die EU überhaupt in der Lage, weitere Länder aufzunehmen?

Die Europäische Union gilt vielen schon jetzt - mit 27 Mitgliedern - als behäbig. Weil in Bereichen wie der Außenpolitik Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen, kommt es immer wieder zu Blockaden. Kanzler Olaf Scholz (SPD) mahnt deshalb, die EU müsse sich "erweiterungsfähig" machen. Dazu gehöre auch, für einige Entscheidungen das Prinzip der Einstimmigkeit aufzuheben. Jedoch ist sehr unwahrscheinlich, dass alle Staaten bereit sind, ihr Veto-Recht aufzugeben.

Welche Rolle spielt Russlands Krieg auf dem EU-Weg der Ukraine?

Vermutlich eine zweischneidige. Auf der einen Seite hätte die Ukraine ohne den Krieg wohl niemals so schnell den Kandidatenstatus bekommen. Auf der anderen Seite dürfte der Krieg die Bemühungen erschweren, die Auflagen für den Beginn der Beitrittsverhandlungen zu erfüllen.
Zudem gilt es als ausgeschlossen, dass die Ukraine vor Kriegsende EU-Mitglied wird. Denn dann könnte Kiew nach Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrags militärischen Beistand von anderen EU-Staaten einfordern - die EU wäre offiziell Kriegspartei.
Quelle: Von Michel Winde und Ansgar Haase, dpa

Themen

Aktuelle Nachrichten zur Ukraine