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: So teuer wird die neue Gas-Umlage

04.08.2022 | 21:21 Uhr
Für Gaskunden wird es richtig teuer. Die staatliche Gas-Umlage soll Energieversorger vor der Pleite retten. Dafür zahlen müssen die Verbraucher. Diese Kosten kommen auf uns zu.
Auf Erdgas-Kunden rauscht eine Preiswelle zu. Seit Monaten steigen Einkaufspreise für Gas deutlich und die von der Bundesregierung geplante Gas-Umlage wird Kosten nochmals in die Höhe schießen lassen. Die Umlage soll Importeure und Versorger finanziell stärken, damit sie nicht zusammenbrechen, sollte Russland weiter Lieferungen drosseln. Die Bundesregierung hatte sich am Donnerstag auf die Gas-Umlage geeinigt.
Sie ist kein leichter Schritt, aber sie ist nötig, um die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und in der Wirtschaft zu sichern.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Warum kommt die Umlage?

Russland hat unter Verweis auf technische Gründe die Gasmengen durch die wichtige Pipeline Nord Stream 1 deutlich gedrosselt. Die Bundesregierung betrachtet die technischen Gründe als Vorwand. Ausgefallene Lieferungen müssen von den Importeuren dennoch ersetzt werden, sie müssen also zu deutlich höheren Kosten auf dem Kurzfristmarkt einkaufen. Bisher können diese Mehrkosten nicht weitergegeben werden.
Die Folge: Bei Importeuren sind erhebliche Verluste entstanden. Deswegen hat der Bund mit dem Versorger Uniper ein milliardenschweres Rettungspaket vereinbart. Zugleich beschloss die Bundesregierung auch die Umlage auf alle Gaskunden. Die Alternative wäre gewesen, den finanziellen Ausgleich für die Importeure über den Staatshaushalt zu finanzieren. Politisch setzt die Bundesregierung nun auf ein Preissignal: Gassparen lohnt sich finanziell.

Die Forderung in Deutschland nach Entlastungen vom Staat werden lauter, denn durch die Gas-Umlage werden die Gaspreise für Verbraucher um ein paar Hundert Euro im Jahr steigen.

29.07.2022 | 02:04 min

Wie funktioniert die Umlage?

Für die Berechnung der Gas-Umlage gibt es eine komplexe Formel, die unter anderem den Unterschied zwischen dem vertraglich vereinbarten und dem aktuellen Einkaufspreis berücksichtigt. Die Höhe der Mehrkosten muss von Wirtschaftsprüfern testiert werden. Der Ausgleich erfolgt laut Ministerium über die Gaslieferanten, die die Kosten in aller Regel an ihre Kunden weitergeben werden.
Der finanzielle Ausgleich für betroffene Gasimporteure ist zeitlich beschränkt auf die Erfüllung von vertraglichen Lieferverpflichtungen vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024. Bis Oktober tragen laut Ministerium die betroffenen Gasimporteure alle Kosten für die Ersatzbeschaffung allein. Danach tragen sie 10 Prozent der Kosten dauerhaft selbst. Bis zum 15. August soll die Höhe der Umlage in Cent je Kilowattstunde ermittelt werden.

Und wie hoch fällt die Umlage am Ende aus?

Das hängt wesentlich von Umfang und Preis des als Ersatz beschafften Gases sowie von der Nachfrage ab. Je höher der Ausgleich für die Importeure, desto höher auch die Umlage. Das Wirtschaftsministerium geht bisher von einer Spanne von 1,5 bis 5 Cent je Kilowattstunde aus. Das Vergleichsportal Verivox errechnete für diese Spanne für einen Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden Mehrkosten zwischen 89 und 298 Euro.
Ein typischer Pärchenhaushalt würde demnach mit 214 bis 714 Euro belastet, eine Familie im Einfamilienhaus mit 357 bis 1.190 Euro. Darin ist die Mehrwertsteuer enthalten. Dazu kommen marktgetriebene drastische Preissteigerungen, die schrittweise bei den Kunden ankommen. Viele Menschen sind betroffen, denn etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland wird mit Gas beheizt.

Wann kommt die Umlage bei den Verbrauchern an?

Die Umlage gilt zwar ab Anfang Oktober - sie werde aber nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar werden, sondern mit etwas Zeitverzug, so das Ministerium. Es gebe aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von vier bis sechs Wochen, die eingehalten werden müssten. Daher wird die Umlage mit etwas Zeitverzug wahrscheinlich erstmals im November oder Dezember auf den Rechnungen ausgewiesen werden.
Die Umlage wird laut Ministerium monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden. Wie mit Festverträgen umgegangen wird, die keine zusätzlichen Umlagen oder Erhöhungen zulassen, prüfe das Wirtschaftsministerium derzeit, hieß es.
Quelle: Andreas Hoenig und Theresa Münch, dpa

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