: Lemke will bessere Vorsorge für Klimafolgen

24.03.2023 | 12:38 Uhr
Um künftig besser auf Klimafolgen vorbereitet zu sein, will Umweltministerin Lemke Vorgaben zur Vorsorge gesetzlich verankern. Klimastrategien sollten zudem messbar gemacht werden.
Nach den Plänen von Bundesumweltministerin Lemke soll die Vorsorge vor Schäden durch den Klimawandel verpflichtend festgeschrieben werden.Quelle: epa
Die Vorgaben zur Vorsorge für die Folgen des Klimawandels sollen nach dem Willen von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) gesetzlich verankert werden. "Bei Planungen und Entscheidungen muss Klimaanpassung künftig fachübergreifend berücksichtigt werden", erklärte Lemke dazu in Berlin.
Dazu gehöre auch die Festlegung "messbarer Ziele", die aber in einem separaten Prozess gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Verbänden entwickelt werden sollen.
Das geplante Klimaanpassungsgesetz, das nun in der Regierung abgestimmt wird, solle "eine verbindliche Basis für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes" schaffen.

Der Deutsche Wetterdienst hat zuletzt neue Daten zu Starkregen-Phänomenen veröffentlicht.

21.03.2023 | 02:32 min

Ministerium: Extremwetter verursachte Milliardenschäden

Der Bund werde "die Kommunen mit einem verlässlichen Angebot an Beratung, Kompetenzaufbau und Förderung von Projekten unterstützen", betonte Lemke. Das Umweltministerium verwies darauf, dass seit dem Jahr 2000 durch Extremwetterereignisse - nach Einschätzung von Expertinnen und Experten viele durch den Klimawandel verursacht oder verstärkt - in Deutschland Schäden von mehr als 145 Milliarden Euro entstanden seien. Allein seit 2018 rund 80 Milliarden Euro.
Laut einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums könnten durch Extremwetter und Klimafolgen bis Mitte des Jahrhunderts wirtschaftliche Folgekosten von bis zu 900 Milliarden Euro entstehen.

Gesetz soll für messbare Klimaziele sorgen

"Daher ist es erforderlich, die Widerstandskraft gegenüber der Zunahme von Intensität, Häufigkeit und Dauer der Extremwetterereignisse in Deutschland zu stärken", betonte die Grünen-Politikerin.
Das geplante Gesetz sieht konkret vor, dass die Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorlegt, die dann fortlaufend aktualisiert werden soll. Zudem soll die Regierung verpflichtet werden, regelmäßige Klimarisikoanalysen und Monitoringberichte zu erstellen.

Die zu erwartenden Wetterextreme träfen insbesondere diejenigen, "die sich am wenigsten schützen können vor den Klimaänderungen", so Renate Hagedorn vom Deutschen Wetterdienst.

21.03.2023 | 04:15 min

Lemke will Bodenversiegelung reduzieren

Ein "Berücksichtigungsgebot" soll dafür sorgen, dass alle Träger öffentlicher Aufgaben die Auswirkungen der Erderwärmung wie häufigere und stärkerer Hitzeperioden oder Gefahren durch Überschwemmungsereignisse berücksichtigen. Verschlechterungen hinsichtlich der Klimafolgenvorsorge sollen nur zulässig sein, wenn "dies unvermeidlich ist".
Auch die Versiegelung soll auf ein Minimum beschränkt werden.
Steffi Lemke, Bundesumweltministerin
Zudem sollen laut Umweltministerium bereits versiegelte Böden, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden, "so weit wie möglich und zumutbar" wieder entsiegelt werden. Dies bedeute nicht, dass es keine Versiegelung mehr geben dürfe, hieß es dazu weiter. Es wäre aber nicht mehr zulässig, "alles zuzupflastern, weil das pflegeleichter ist".

Länder sollen Vorsorgemaßnahmen koordinieren

Auf lokaler Ebene sollen "möglichst flächendeckend" Risikoanalysen und Anpassungskonzepte erstellt werden. Die Koordinierung dafür sollen die Länder übernehmen, der Bund will dies wie teilweise bereits der Fall weiterhin durch Fördermaßnahmen unterstützen.
Dazu wurde bereits ein Zentrum Klimaanpassung eingerichtet. Der Gesetzgebungsprozess soll laut Umweltministerium möglichst bis Jahresende abgeschlossen werden, die Klimaanpassungsstrategie soll dann bis Ende 2024 vorliegen.
Quelle: AFP

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