Kommentar

: Die Ministerin für Selbst-Verteidigung

von Thomas Reichart
11.05.2022 | 19:00 Uhr
Für die Aufregung über den Mitflug ihres Sohnes im Regierungshubschrauber trägt Verteidigungsministerin Lambrecht selbst Schuld. In gefährlichen Zeiten stolpert sie durch ihr Amt.
Kommentar von Thomas Reichart zu Christine LambrechtQuelle: ZDF/picture alliance/photothek
Wer sich heute nur mit den Fragen beschäftigte, die in Sachen Lambrecht gestellt wurden, musste den Eindruck haben, er oder sie lebte in einem tolkienschen Auenland, jenem trügerisch friedvollen Ort, der das Zuhause der Hobbits ist.
Im deutschen Auenland sind einige der drängendsten Probleme diese: Lag der Kostenübernahme-Antrag schon vor Abflug vor? Darf der Sohn im Hubschrauber ein Foto machen? Und muss sich das journalistische Groß-Kommentariat jetzt Sorgen um einen Anfang 20-Jährigen machen, der öfter mal Urlaub mit der Mutter macht?
Nein, muss man nicht. Eher schon sollte man sich Gedanken machen über die manchmal reichlich provinzielle Tratschhaftigkeit in der Berliner Blase.

Großer Unmut über Lambrecht als Ministerin

Andererseits aber zeigt die Aufregung um Lambrecht, wie groß der Unmut über sie als Ministerin ist. Wie wenig sie es bislang geschafft hat, Tritt zu fassen. Lambrecht fehlen Gespür und Ernsthaftigkeit für das Amt, eine echte Neugier für die riesigen Aufgaben, vor denen die Bundeswehr steht. Und eine Vision, wie sie diese angehen will.
Wenn man mit Generälen spricht, hört man zweierlei. Die Sache mit dem Heli-Flug finden manche stillos, aber es ist aus ihrer Sicht nicht das eigentliche Problem. Das besteht darin, dass die Ministerin 5.000 Helme für die Ukraine als großartige militärische Hilfeleistung verkaufen will. Oder dass sie trotz Sprechzettel den Eindruck vermittelt, Deutschland werde 5.000 Soldatinnen und Soldaten für die neue schnelle EU-Eingreiftruppe stellen. In Wahrheit kann die Bundeswehr nur 1.500 bis 2.000 stellen.

Auch nach Monaten noch nicht sprechfähig

Lambrecht ist auch nach Monaten im Amt nicht sattelfest oder – wie man in Berlin sagt – nicht sprechfähig. Bei Schaltgesprächen hat man den Eindruck, sie halte sich an vorformulierten Sätzen fest, als seien sie ein Geländer.
Im Ministerium hat sie ihre eigene Truppe installiert, die zwar ihr Vertrauen hat, aber mitunter nicht so viel militärischen Sachverstand. Mit dem Rest der Truppe, den gut 180.000 Soldatinnen und Soldaten, scheint sie nach wie vor zu fremdeln.
Lambrecht wurde unter anderem deshalb Verteidigungsministerin, weil sie den Ruf hatte, dass sie Ministerium kann. Das wirkte schon damals merkwürdig anspruchslos. Heute, in der größten sicherheitspolitischen Krise seit dem Zweiten Weltkrieg, wirkt es wie eine Hypothek.

Eigentlich könnte Lambrecht Geschichte schreiben

Eigentlich bräuchte es jetzt eine große Verteidigungsministerin, die mit dem 100 Milliarden Euro Sondervermögen die Bundeswehr für Jahrzehnte prägen kann. Die dafür sorgt, dass Deutschland endlich seine Verpflichtungen bei der Landes- und Bündnisverteidigung erfüllen kann.
Aber während Baerbock, Lindner, Habeck mit so viel Ehrgeiz wie Gestaltungswillen in ihre Ämter drängten und diese nun auch ausfüllen, war bei Lambrecht bislang vor allem ersteres sichtbar.

Welchen Ämtern steht ein Sonderflug der Bundeswehr zu?

Bundesministerinnen und -minister sind nach den maßgeblichen Richtlinien, ebenso wie etwa der Bundespräsident, der Bundeskanzler oder die Präsidentin des Deutschen Bundestags, berechtigt, Flugzeuge der Bundeswehr für Sonderflüge zu nutzen.

Voraussetzung ist, dass das in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit geschieht und dass der Zweck der Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Kraftfahrzeugen nicht erreicht werden kann.  

Dürfen auch Nicht-Mandatsträger mitfliegen?

Die flugberechtigten Ministerinnen oder Minister dürfen bestimmen, welche Personen sie begleiten. Dabei wird nicht geprüft, inwieweit die Mitnahme notwendig ist. Allerdings können Begleiter, für deren Mitflug kein Bundesinteresse besteht, nur im Rahmen freier Kapazitäten mitgenommen werden, heißt es in einem Dokument des Verteidigungsministeriums zur Erläuterung der Richtlinien.

Wer muss für Mitflüge zahlen?

Der Mitflug ist nicht für alle Begleitpersonen kostenlos. Lediglich Mitarbeiter und Personenschützer der Flugberechtigten sowie besondere Gäste des Bundeskanzlers, des Bundespräsidenten und der Bundesaußenministerin fliegen kostenfrei mit.

Sonstige Begleiter müssen für ihren Mitflug den Preis bezahlen, den ein Lufthansa-Flug in der Economy-Klasse kosten würde. Bietet die Lufthansa für die Strecke keinen Flug an, werden Durchschnittskosten pro Flugmeile angesetzt. Wer kostenpflichtig mitfliegt, muss die Rechnung innerhalb von vier Wochen bezahlen.  

Wer sollte auch übernehmen?

Kanzler Scholz wird Lambrecht nicht ablösen. Die Frage wäre ja auch, wer sollte stattdessen übernehmen? Einige ihrer profiliertesten Verteidigungspolitiker hat die SPD noch zu Zeiten der Großen Koalition entweder vergrault oder vom Hof gejagt.
Im Zweifel wird deshalb das Kanzleramt zentrale Fragen des Verteidigungsministeriums klären - bei Waffenlieferungen an die Ukraine oder bei Waffenkäufen für die Bundeswehr. Erkennbar ist das jetzt schon. Ob es dadurch besser wird, ist allerdings noch eine ganz andere Frage.

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