: Pestizide: FDP widerspricht Grünen-Ministerin
27.12.2021 | 21:15 Uhr
Grünen-Umweltministerin Lemke will weniger Pestizide in der Landwirtschaft und verschärfte Zulassungsverfahren. Doch die FDP widerspricht - das sei so nicht vereinbart.Pestizide: FDP verweist auf Koalitionsvertrag
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad sagte den Funke-Medien:
Als Ampel-Koalition haben wir, anders als von Frau Lemke vorgeschlagen, keine Verschärfung des Zulassungsverfahrens vereinbart.
"Unser gemeinsames Ziel ist es, dass wir den Insektenschutz effektiv und effizient voranbringen, und zwar durch transparente und rechtssichere Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die rechtssicher und nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen", erklärte Konrad.
Gleichzeitig wolle die Ampel schnellere Entscheidungen bei den Zulassungen. "Wir wollen die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln verbessern. Pflanzen sollen so geschützt werden, dass Nebenwirkungen für Umwelt, Gesundheit und Biodiversität vermieden werden."
Lemke: Brauchen deutliche Pestizid-Verringerung
Lemke hatte zuvor gesagt: "Ich gehe nicht davon aus, dass wir innerhalb von vier Jahren komplett auf Pestizide verzichten können. Aber wir brauchen eine deutliche Verringerung, wenn wir das Insektensterben aufhalten wollen." Die Grünen-Politikerin fügte hinzu:
Wir können den Pestizideinsatz durch finanzielle Anreize, aber auch durch Ordnungsrecht verringern.
Sie sei davon überzeugt, dass die meisten Landwirte weniger Pestizide verwenden wollten.
Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart: "Pflanzen sollen so geschützt werden, dass Nebenwirkungen für Umwelt, Gesundheit und Biodiversität vermieden werden. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln muss transparent und rechtssicher nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen, bestehende Lücken auf europäischer Ebene werden geschlossen. Gleichzeitig muss eine schnellere Entscheidung stattfinden."
EU legt Rechtsrahmen für Pestizide fest
Hintergrund von Lemkes Äußerungen: Pflanzenschutzmittel werden zwar auf nationaler Ebene zugelassen, der Rechtsrahmen dafür ist allerdings EU-weit festgelegt. Ein Kriterium für die Behörden in Deutschland und anderswo ist bei diesen Entscheidungen die Artenvielfalt.
Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums ist jedoch derzeit für Zulassungen von Pestiziden in Europa nicht umfassend geregelt, wie deren Auswirkungen für die Artenvielfalt rechtssicher zu bestimmen wären.
Quelle: dpa