: Wann dürfen Richter entlassen werden?

von Charlotte Greipl
10.12.2022 | 08:33 Uhr
Bei den Reichsbürger-Razzien wurde auch eine Ex-AfD-Abgeordnete und Richterin festgenommen. Welche Möglichkeiten hat die Justiz, um gegen radikale Bedienstete vorzugehen?
Birgit Malsack-WinkemannQuelle: Imago
Aus der Gruppe der bei den bundesweiten Razzien am Mittwoch festgenommenen Personen sticht eine besonders hervor: Die frühere AfD-Abgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann. Sie soll Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen sein und sich an Plänen für einen Umsturz beteiligt haben - eine Richterin unter Terrorismusverdacht.
Die promovierte Juristin saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Schon in dieser Zeit fiel sie mit verschwörerischen und rechtsextremen Äußerungen auf. Einen Wiedereinzug ins Parlament verpasste sie 2021 und kehrte in ihren alten Beruf zurück: als Richterin am Landgericht Berlin.

Rückkehrrecht ehemaliger Abgeordneter

Darauf hatte sie auch einen Anspruch: Denn bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Richter*innen, die in den Bundestag gewählt werden, ruht das Dienstverhältnis.
Nach Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag kann der bzw. die ehemalige Abgeordnete einen Antrag stellen und ist dann "in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen", wie es im Abgeordnetengesetz heißt. Es besteht auch Anspruch auf die alten Dienstbezüge.

Richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut

Richter*in darf nur werden, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Das zu überprüfen, ist schon schwer genug. Jemanden, der einmal Richter*in auf Lebenszeit wurde, wieder loszuwerden, ist noch schwerer.
Das hängt mit der richterlichen Unabhängigkeit zusammen: "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen", heißt es in Artikel 97 des Grundgesetzes. Heißt konkret: Die Politik, aber auch Gerichtspräsident*innen sollen sich nicht in die richterliche Arbeit einmischen.

Option: Versetzung in vorzeitigen Ruhestand

Doch es gibt Möglichkeiten, eine Richterin wie Birgit Malsack-Winkemann aus dem Dienst zu entlassen. So kann ein Richter oder eine Richterin vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, wenn dies erforderlich ist, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden. Das sind hohe, aber nicht unüberwindbare Voraussetzungen.
So konnte auch Malsack-Winkemanns Parteifreund Jens Maier vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, wie das Dienstgericht Leipzig erst vor wenigen Tagen bestätigte. Allerdings: Wer vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird, erhält weiter Ruhestandsbezüge.

Berliner Senatsverwaltung scheiterte im ersten Anlauf

Bereits im Juni hatte die Berliner Senatsverwaltung versucht, Malsack-Winkemann auf diese Weise von der Ausübung des Richteramts fernzuhalten. Allerdings scheiterte sie vor dem Berliner Dienstgericht. Aus Sicht des Gerichts gab es zu wenige Indizien, die auf eine verfassungsfeindliche Einstellung der AfD-Politikerin schließen ließen.
Gegen die Entscheidung des Gerichts hat die Senatsverwaltung Berufung eingelegt, die Begründungsfrist läuft. Aufgrund der neuen Erkenntnisse ist schwer vorstellbar, dass Malsack-Winkemann ihr Amt nicht verlieren wird.

„Reichsbürger“ lehnen die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen ab. Der Verfassungsschutz rechnet mit rund 21 000 Anhängern. Einige von ihnen haben sich radikalisiert.

07.12.2022 | 02:28 min

Disziplinarmaßnahmen gegen Malsack-Winkemann

Die Senatsverwaltung hat daneben ein Disziplinarverfahren angestrengt mit dem Ziel, Malsack-Winkemann aus dem Dienst zu entfernen und das Ruhegehalt abzuerkennen.
Auch das Landgericht Berlin blieb nicht untätig und hat per Eilverfügung seinen Geschäftsverteilungsplan geändert. Malsack-Winkemann ist dadurch aus der für Bausachen zuständigen Zivilkammer 19a ausgeschieden. Recht sprechen kann sie dadurch faktisch jetzt schon nicht mehr.
Unabhängig vom Ausgang der verschiedenen Verfahren ist durch die Festnahmen jedenfalls den Umsturzplänen der Reichsbürger ein Riegel vorgeschoben worden. In einer neuen "Reichsregierung" soll Malsack-Winkemann als Justizministerin vorgesehen gewesen sein.
Charlotte Greipl ist Rechtsreferendarin in der Redaktion Recht und Justiz

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