FAQ
: Wer vom Wohngeld profitieren kann - und wie
28.09.2022 | 15:48 Uhr
Wohnen soll bezahlbar sein, trotz hoher Energiekosten. Das Kabinett hat die Wohngeldreform auf den Weg gebracht. Wem der Zuschuss zusteht und was schwierig ist - ein Überblick.Was genau ist das Wohngeld?
Es ist quasi ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Menschen mit kleinen Einkommen. Auch wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus und zugleich wenig Geld hat, kann Unterstützung bekommen. Das gilt aber nur, wenn man keine anderen Sozialleistungen erhält, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, also Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Bafög. Für Anträge und Auszahlung sind die Länder beziehungsweise Gemeinden zuständig.
Wie viel Geld kann man bekommen?
Das hängt davon ab, wie hoch Miete und Einkommen sind und wo genau man wohnt. Bauministerin Klara Geywitz will das Wohngeld aber generell deutlich erhöhen, im Schnitt um 190 Euro pro Monat. Die bisherigen Wohngeld-Haushalte würden damit ab Januar statt durchschnittlich 177 Euro künftig rund 370 Euro im Monat bekommen. Das Kabinett hat dem Vorschlag Geywitz' zugestimmt, jetzt ist der Bundestag am Zug.

Wie könnte eine Einigung der Länder zum Thema Wohngeld aussehen? Eine Einschätzung von ZDF-Korrespondent Theo Koll.
28.09.2022 | 01:24 minWer kann das Wohngeld prinzipiell bekommen?
Bisher bekommen 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. Mit der Reform sollen 1,4 Millionen weitere Haushalte dazukommen. Insgesamt könnten dann rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland unterstützt werden, sagte Geywitz. Darunter seien viele Alleinerziehende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, Rentnerinnen und Rentner, aber auch Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Beantragt werden kann der Zusschuss bei den örtlichen Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.
Wie findet man heraus, ob man wohngeldberechtigt ist?
Ob man wohngeldberechtigt ist, hängt von einer komplizierten Rechnung ab. Faktoren in der Rechnung sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort. Ob man Wohngeld bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Ministeriums ausrechnen lassen, eine verbindliche Summe können die Wohngeldbehörden nennen.
Das Bundeskabinett berät über die Wohngeldreform für Haushalte mit wenig Einkommen. Ab Januar soll die Hilfe steigen und 1,4 Millionen weitere Haushalte Berechtigung erhalten.
28.09.2022 | 00:20 minNach einer Rechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft ist ein Single, der in einer besonders teuren Gegend lebt, dann bis zu einem Einkommen von rund 2.300 Euro brutto wohngeldberechtigt. Gleiches gelte für eine vierköpfige Familie in einer teuren Gegend mit Einkommen unter rund 5.000 Euro.
Mit dieser historischen Reform holen wir das Wohngeld aus seinem Nischen-Dasein und machen es zu einer wirksamen Unterstützung für die Menschen, die bei allen Mehrbelastungen das Wohnen kaum noch bezahlen können.
Was kostet das den Staat?
Der Bund zahle mit 1,85 Milliarden Euro die Hälfte der Kosten, die andere Hälfte solle von den Ländern kommen, so sieht der Geywitz-Plan aus. Die Bundesländer haben bereits betont, sie sähen den Bund vollständig in der Pflicht.
Wo könnte es noch Probleme geben?
Die Bundesländer haben bereits betont, sie sähen den Bund vollständig in der Pflicht. Und Länder wie Berlin zweifeln daran, dass sie das neue Wohngeld rechtzeitig zum 1. Januar auszahlen können. Sie erwarten viele neue Anträge - und die Bearbeitung könne sich bis in den Februar hinein oder noch weiter ziehen, warnen sie. Auch Stefan Körzell aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) ist skeptisch:
Ohne mehr Personal in den Wohngeldstellen wird es nicht funktionieren, künftig zusätzliche Anträge schnell zu bearbeiten.
Bis die Reform wirke, müsse es einen Kündigungsstopp zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geben.
Was wird wegen der hohen Heizkosten zusätzlich unternommen?
Zusätzlich zum Wohngeld brachte das Kabinett auch einen zweiten Heizkostenzuschuss auf den Weg. Wer alleine lebt und Wohngeld bezieht, soll einmalig 415 Euro bekommen, ein Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro. Pro weitere Person werden 100 Euro dazu gezahlt. Studenten, die Bafög bekommen und Azubis mit staatlicher Unterstützung erhalten pauschal 345 Euro.
Quelle: dpa