FAQ

: Das ändert sich 2023

von Josua Schwarz
01.01.2023 | 07:08 Uhr
Mit dem Jahreswechsel treten einige Änderungen in Kraft. Einige davon sollen die Bürger finanziell entlasten. Ein Überblick zu den wichtigsten Neuerungen im Jahr 2023.
Das neue Jahr bringt wieder einige Gesetzesänderungen mit sich. Hier finden Sie die Wichtigsten:

Bürgergeld:

Es war eine der längsten Debatten dieses Jahr und die Union blockte das Gesetz zuerst im Bundesrat, doch mit einigen Anpassungen kommt es nun doch. Das Bürgergeld ersetzt ab dem 1. Januar das Hartz-IV-System. Die Bezüge der Grundsicherung steigen um etwas mehr als 50 Euro. Alleinstehende Bürgergeldbezieher erhalten damit künftig 502 Euro im Monat. Zusätzliche Änderungen treten ab dem 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.

Im aktuellen Politbarometer zeigt sich ein deutlicher Zuspruch zur Einigung des Bürgergeldes.

25.11.2022 | 01:46 min

Strom- und Gaspreisbremsen:

Ab März gibt es entscheidende Entlastungen für Gas- und Stromkunden. Für 80 Prozent des jeweiligen bisherigen Gasverbrauchs soll es eine Brutto-Preisgarantie von 12 Cent pro Kilowattstunde geben. Beim Strom sind in einem ähnlichen Modell 40 Cent pro Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

49-Euro-Ticket:

Das 9-Euro-Ticket war im Sommer ein großer Erfolg der Ampelregierung. Nun soll ein Nachfolger kommen, allerdings zu einem deutlich höheren Preis. Im öffentlichen Personennahverkehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein können. Letzte Einzelheiten sind aber noch zu klären. Deshalb verzögert sich der Start. März oder April sind aktuell wahrscheinlich.

Kindergelderhöhung:

Eltern dürfen sich über mehr Kindergeld freuen. Zum 1. Januar soll der Betrag auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind steigen. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Alle weiteren Kinder gehen leer aus.

Rentenerhöhung geplant:

Auch Rentner*innen bekommen mehr Geld. Ab Juli sollen die Renten in Westdeutschland um 3,5 Prozent steigen. In Ostdeutschland beträgt die Steigerung 4,2 Prozent. Die Daten sind allerdings erst vorläufig. Klarheit gibt es erst im Frühjahr.

Steigende Krankenkassenbeiträge:

Die Krankenkassenbeiträge werden höher. Die Beiträge steigen um 0,3 Prozent auf 16,2 Prozent vom Bruttolohn der krankenversicherten Person.

Mehr Wohngeld:

Ab Januar haben mehr Haushalte in Deutschland Anspruch auf Wohngeld. Dieser staatliche Mietzuschuss soll künftig an 1,4 Millionen weitere Haushalte gehen. Zusätzlich werden die Bezüge um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

Einkommenssteuer-Erleichterung:

Der steuerliche Grundfreibetrag - also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss - steigt um 561 Euro auf 10 908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62.810 Euro fällig.

Energiepauschale für Studierende:

Auch Studierende wurden bei dem "Doppelwumms" nicht vergessen. Studierende und Fachschüler sollen eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten erhalten. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang des Jahres.

Förderung von E-Autos wird eingeschränkt:

Keine guten Nachrichten gibt es für Hybrid-Interessierte. Ab 2023 erhalten Hybrid-Käufer nämlich keine Förderung mehr. Die Prämien für den Kauf von reinen E-Autos sinken auch. Zudem wird die Förderung ab dem 1. September auf Privatpersonen beschränkt.

Klimaabgabe fürs Heizen:

Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Atomausstieg:

Es war einer der Streitpunkte zwischen Christian Lindner und Robert Habeck bei der Diskussion zur Lösung der Energiekrise. Am Ende gab es ein Kompromiss. Der Atomausstieg der eigentlich zum 31. Dezember angesetzt war, verzögert sich nun auf Mitte April. Dann sollen auch die letzten drei Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland vom Netz gehen.

Frist für Grundsteuererklärung verlängert:

Ab 2025 soll in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Deshalb sollte bis Ende Oktober die Grundsteuererklärung für Haus- und Wohnungsbesitzer abgegeben werden. Diese liefen aber nur schleppend ein. Die Erklärung schien für viele zu kompliziert. Deshalb wurde eine Fristverlängerung gestattet. Nun ist die Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar fällig.

Höhere Homeoffice-Pauschale:

Künftig können statt 600 bis zu 1.000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1.200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

Die Digitalisierung schreitet voran. Arbeitgeber sind von 2023 an verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.

Änderungen bei Midijobs:

Die Verdienstgrenze bei Midijobs steigt. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Erhöhung der Tabaksteuer und Werbeverbot:

Raucher müssen im neuen Jahr mehr zahlen. Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr. Außerdem wird die Außenwerbung für Tabakerhitzer ab dem 1. Januar verboten.

Steuervergünstigung für Autogas läuft aus:

Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss ab 2023 tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus, und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.

Vereinfachung bei Photovoltaikanlagen:

Für Besitzer von Solaranlagen stehen Vereinfachungen an. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 greifen bereits.

Höhere Lkw-Maut:

Der Transport per Lkw wird teurer. Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.

Mehrwegpflicht in Restaurants:

Im Kampf für mehr Nachhaltigkeit hat die Regierung eine Mehrwegpflicht eingeführt. Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten.

Lieferkettengesetz:

Internationale Lieferketten stehen bei Menschenrechtlern vermehrt im Fokus. Nun müssen auch Unternehmen mehr darauf achten, wo ihre Waren eigentlich herkommen. Für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten gilt das neue Lieferkettengesetz. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten. Auch ein EU-weites Lieferkettengesetz ist im Gespräch.

Digitale Beantragung von Sozialleistungen:

Bis Ende 2022 sind alle deutschen Ämter dazu verpflichtet, eine Online-Beantragung von Sozialgeldern zu ermöglichen. 2023 sollte das also überall möglich sein. Spätestens ab da können mit wenigen Klicks folgende Sozial- und Dienstleistungen beantragt werden: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Anfrageverfahren zur Statusfeststellung in der Sozialversicherung, Arbeitgeber-Service, Haushaltscheck für Minijobs in Privathaushalten, Insolvenzgeld, Rentenfestsetzung und -zahlung, Waisenrente und Witwenrente.

Modernerer Jugendschutz beim Gaming:

Ab dem 1. Januar gelten neue Regeln bei der Altersbewertung von Games. Damit sollen vor allem Nutzungsrisiken für Kinder wie Chats und Kauffunktionen stärker berücksichtigt werden. Unter anderem sollen künftig Zusatzhinweise auch bereits mit einem Blick auf die Spieleverpackung Klarheit darüber schaffen, ob ein Game Chat-Funktionen oder In-Game-Käufe ermöglicht. Eltern können diese dann zum Anlass nutzen, technische Einstellungen an Konsolen oder PCs vorzunehmen, um beispielsweise In-Game-Käufe für ihre Kinder einzuschränken.

Was 2023 sonst noch so passiert