: Rassismus: Mehr Beschwerdestellen geplant

11.01.2023 | 13:04 Uhr
Schule, Arbeitsplatz, Polizei: Immer wieder müssen Menschen rassistische Diskriminierung erfahren. Die Integrationsbeuftragte Alabali-Radovan will mehr Beschwerdestellen schaffen.
Junge Frauen auf einer Demo gegen Rassismus in BerlinQuelle: AP
Bei der Bekämpfung rassistischer Diskriminierung gibt es aus Sicht der Bundesregierung viel nachzuholen. Es sei bedauerlich, dass man es in Deutschland immer noch nicht schaffe, eine Debatte wie die über die Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht zu führen, ohne rassistische Vorurteile zu bedienen, sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, in Berlin. Sie rief dazu auf, die Angreifer "nach ihren Taten zu beurteilen und nicht nach ihren Vornamen".

Scharfe Kritik an Merz

Mit Blick auf die "Paschas"-Aussage von CDU-Chef Friedrich Merz warf die SPD-Politikerin der Union vor, sie stigmatisiere Menschen mit Einwanderungsgeschichte und ihre Nachkommen. Alabali-Radovan sagte gegenüber ZDFheute:
Diese Bemerkung schürt rassistische Ressentiments.
Reem Alabali-Radovan, Integrationsbeauftragte
In dem von ihr jetzt vorgelegten Lagebericht "Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen", heißt es: "Vielfalt ist längst Realität, sie muss aber auch in allen Bereichen zur Normalität werden". Das bedeute vor allem: gleichberechtigte Chancen für alle in jedem Bereich der Gesellschaft.

Integrationsbeauftragte fordert mehr Beschwerdestellen

Um das zu erreichen, sollten mehr unabhängige Beschwerdestellen eingerichtet werden, an die sich wenden kann, wer rassistische Diskriminierung etwa durch die Polizei, private Vermieter oder Lehrkräfte erlebt hat.

Rassismus ist keine biologisch begründete Theorie, sondern eine Ideologie – eine Welterklärung, die behauptet, sich auf Fakten zu stützen.

26.06.2020 | 15:29 min
Sie werde einen Expertenrat Antirassismus einberufen, kündigte Alabali-Radovan an. Dieser solle konkrete Vorhaben vorschlagen und eine Arbeitsdefinition von Rassismus erarbeiten. Als ein Beispiel für indirekte rassistische Diskriminierung nennt der Bericht Stellenanzeigen, in denen von Bewerbern Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau verlangt werden, auch wenn diese für die Ausübung der Tätigkeit nicht erforderlich sind.

Lücken im Polizeigesetz schließen

Von Rassismus betroffene Menschen berichteten hinsichtlich der Interaktion mit der Polizei immer wieder von Vorurteilen und Diskriminierung, die zu Vertrauensverlust führten, heißt es in dem Lagebericht. Bei der geplanten Novellierung des Bundespolizeigesetzes soll eine Regelung geschaffen werden, "die die Einhaltung des Diskriminierungsverbots bei den Maßnahmen der Bundespolizei sicherstellt".
Diskriminierende Fahndungsmethoden und Kontrollen - sogenanntes Racial Profiling - sei in Deutschland verboten, sagte Alabali-Radovan. Da viele Menschen mit Migrationshintergrund jedoch berichteten, dass sie aus für sie nicht nachvollziehbaren Gründen besonders häufig kontrolliert würden, seien hierzu weitere Studien notwendig.

Rassistisches Denken ist wohl so alt wie die Menschheit. Mit Columbus und der Kolonialisierung Afrikas und Südamerikas vor über 500 Jahren betrat der Rassismus die Weltbühne. Der Begriff "Rassismus" wurde jedoch erst im späten 19. Jahrhundert geprägt.

07.06.2021 | 00:32 min
In sieben Bundesländern - Bremen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein - seien bereits Polizei-Beschwerdestellen für Opfer von Diskriminierung eingerichtet worden oder befänden sich im Aufbau. Unabhängige Beschwerdestellen sollten in allen 16 Ländern geschaffen werden, forderte die Beauftragte.

Rassismus auch an Schulen und bei Wohnungsvergabe

Aus Sicht der Antirassismus-Beauftragten sind zudem mehr Hilfsangebote für Betroffene, Monitoring von Diskriminierung in Schulen sowie Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulen nötig.
Um der Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, sollten Studien zum Vermietungsverhalten durchgeführt werden. Um rassistische Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung zu bekämpfen, seien konkrete Maßnahmen nötig, um benachteiligte Gruppen zu fördern und bestehende Nachteile auszugleichen. Dazu zählten unter anderem anonymisierte Bewerbungsverfahren.
Quelle: dpa

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