: "Angriff nicht mit Völkerrecht vereinbar"

von Susana Santina
24.11.2022 | 13:26 Uhr
Die Türkei beruft sich bei Angriffen auf Kurdengebiete auf ihr Selbstverteidigungsrecht. Völkerrechtler widersprechen. Kritik gibt es an der Reaktion von Innenministerin Faeser.
Die türkischen Angriffe auf kurdische Stellungen sind laut Experten völkerrechtswidrig.Quelle: dpa
Schnell nach dem Anschlag in der Istanbuler Einkaufsstraße Istikal war für die Regierung Erdogan klar: Die Verantwortlichen sind die kurdischen YPG und PKK, wie Innenminister Süleyman Soylu mitteilte. Dass er eindeutige Beweise schuldig blieb, und dass YPG und PKK die Anschuldigungen entschieden zurückwiesen, änderte nichts.

Bei einer Explosion in einer Fußgängerzone in Istanbul kamen mindestens sechs Menschen ums Leben, mehr als 80 wurden verletzt.

14.11.2022 | 01:34 min
Kurz danach begann das türkische Bombardement auf rund 500 kurdische Ziele in Syrien und im Irak. Auch die Stadt Kobane wird ins Visier genommen, die bei dem Sieg über den sogenannten islamischen Staat eine große Rolle spielte. Dort hat die YPG ihren Stützpunkt. Die Türkei sieht die YPG genauso als Terrororganisation wie die PKK. Von den USA und anderen Staaten dagegen wird die YPG sogar unterstützt.

Türkische Angriffe: Verlässliche Totenzahlen schwierig

Soylu bestätigt nach den Angriffen drei Tote und sechs Verletzte in der Provinz Gaziantep. Reporter ohne Grenzen spricht zudem von einem getöteten Journalisten. Kurdische Organisationen melden insgesamt elf getötete Zivilisten.
Die in Frankfurt am Main ansässige Hilfsorganisation Medico International sagt, es sei schwierig, verlässliche Zahlen zu bekommen. Fest stünde, dass durch die Luft- und Drohnenangriffe sowie Artilleriebeschüsse "auch viele zivile Einrichtungen und Infrastruktur getroffen und gezielt zerstört werden", sagt Anita Starosta, Pressesprecherin von Medico International.

Hilfsorganisation: Befürchten humanitäre Katastrophe

Es gebe Bilder von Gas- und Ölfeldern, die nach dem Bombardement in Brand stehen, genauso wie Getreidesilos und Elektrizitätswerke. Sie befürchte eine humanitäre Katastrophe, wenn es zu einer Bodenoffensive kommt, Hunderttausende würden dann fliehen.
Das ist völkerrechtswidrig und muss gestoppt werden.
Anita Starosta, Pressesprecherin Medico International
Der kurdische Journalist Mutlu Civiroglu berichtet zudem, dass es zu drei Einschlägen in unmittelbarer Nähe des Al-Hol Camps in Nordsyrien/Rojava gekommen sei, wo viele IS-Frauen inhaftiert sind. Es habe Fluchtversuche gegeben.

Türkei beruft sich auf Selbstverteidigungsrecht

Immer wieder greift die Türkei kurdische Ziele an. Im eigenen Land, aber auch in Syrien und Irak. Wie 2018: Angriff auf das syrische Afrin, wo hauptsächlich Kurden lebten, von denen viele vertrieben, entführt oder getötet wurden. Oder im Mai 2022, als die Türkei autonome Kurdengebiete im Nordirak bombardierte.
Die Türkei beruft sich dabei immer, wie auch jetzt, auf ihr Selbstverteidigungsrecht. Doch Völkerrechtler widersprachen stets, auch jetzt. Andreas Schüller, Leiter des Bereichs Völkerstraftaten beim ECCHR gegenüber dem ZDF:
Der aktuelle Angriff der Türkei ist nicht mit dem Völkerrecht vereinbar.
Andreas Schüller, Leiter des Bereichs Völkerstraftaten beim ECCHR
Damit sich ein Staat auf das Selbstverteidigungsrecht in der UN-Charta berufen könne, müsse er angegriffen worden sein, sagte Schüller. "Ein terroristischer Anschlag wie am 13. November in Istanbul liegt jedoch unter der erforderlichen Erheblichkeitsschwelle eines Angriffs, der das Selbstverteidigungsrecht auslösen würde." Dies gelte unabhängig davon, wem der Anschlag zuzuordnen sei.

Innenministerin Faeser in der Kritik

Also wieder ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg des Nato-Partners Türkei. Und offenbar gibt es wieder keine Konsequenzen, kritisiert die in Berlin ansässige kurdische Aktivisten-Organisation Civaka Azad. Bundesinnenministerin Nancy Faeser habe gerade bei ihrem Besuch in der Türkei klare Worte vermissen lassen, sagt Sprecher Müslüm Örtülü.
Und das, obwohl der wissenschaftliche Dienst des Bundestags mehrfach klar gemacht habe, dass die türkischen Angriffskriege in Nordsyrien und Nordirak völkerrechtswidrig seien. Örtülu fordert Sanktionen und ein Waffenexportverbot für die Türkei.

Linken-Sprecher Gysi: Faeser liegt völlig daneben

Der außenpolitische Sprecher der Fraktion die Linke, Gregor Gysi, kritisierte Faeser scharf: "Die Bundesinnenministerin hat bei ihrem Besuch in Ankara die türkische Führung gebeten, beim Bombardement in Nord-Syrien 'verhältnismäßig' zu bleiben und 'Zivilisten zu schonen'. Sie hätte zunächst feststellen müssen, dass die Angriffe der Türken auf Syrien und den Nord-Irak eindeutig völkerrechtswidrig sind." In Wirklichkeit gebe es dort nicht die geringste Verhältnismäßigkeit.

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