: Lebensgemeinschaften: Gesetz ab Ende 2023
10.02.2022 | 06:54 Uhr
Justizminister Buschmann kündigt das gesetzliche Modell für Lebensgemeinschaften jenseits der Ehe für frühestens Ende 2023 an. Die Union nennt es "im Ergebnis überflüssig".Menschen wollen füreinander Verantwortung übernehmen.
Die Zukunftsfähigkeit der Ehe stehe zwar nicht in Zweifel, sagte Buschmann, der selbst verheiratet ist. Doch die Ehe passe eben nicht zu jedem Lebensentwurf.
Buschmann: Rechtsinstitut nimmt keinem was weg
"Auch im Rahmen von Freundschaften und Wohngemeinschaften tragen Menschen Verantwortung füreinander, die sie rechtlich abgesichert sehen wollen," so Buschmann.
"Dieses neue Rechtsinstitut wird niemandem etwas wegnehmen. Aber es wird vielen den Alltag erleichtern", erklärte Buschmann. Und weiter:
Es geht darum, der Vielfalt der Lebensentwürfe Rechnung zu tragen.
Justizministerium: Noch viele Abstimmungen nötig
Dem Eckpunktepapier zufolge soll eine "Verantwortungsgemeinschaft" durch zwei oder mehrere Erwachsene unbürokratisch durch Eintragung beim Standesamt geschlossen und wieder aufgelöst werden können, wie die "Welt" berichtete.
Eckpunktepapier: Näheverhältnis als Voraussetzung
Grundvoraussetzung ist demnach lediglich ein "tatsächliches persönliches Näheverhältnis". Die Ausgestaltung von Rechten und Pflichten soll stufenweise erfolgen. Die Spanne reicht von gegenseitigen Auskunfts- und Vertretungsrechten bis hin zu Pflege- und Unterhaltsleistungen.
Ob, unter welchen Umständen und in welchem Umfang finanzielle Vorteile in Anspruch genommen werden können, müsse aber wie alle anderen inhaltlichen Fragen noch geklärt werden, betonte das Justizministerium.
Protest der Unions-Parteien
Protest gegen die Pläne kam aus der Union. Sie halte das Vorhaben für ideologisch motiviert, verfassungsrechtlich problematisch und im Ergebnis für überflüssig, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU).
Sie sagte der "Welt": "Damit schwächt die Ampel das durch unser Grundgesetz besonders geschützte Institut der Ehe, indem sie eine Art 'kleine Ehe' mit weniger Bindungswirkung für die Partner eröffnet". Und weiter:
Damit öffnet die Ampel der Beliebigkeit Tür und Tor.
Lindholz: Vollmachten als Alternative
Wer heute dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen möchte, könne dies unabhängig vom Geschlecht durch eine Eheschließung tun.
"Wem die Bindungen der Ehe zu weitreichend sind, kann jetzt schon Vertrauenspersonen auch außerhalb von Paarbeziehungen bestimmte vertragliche Sonderstellungen einräumen, zum Beispiel medizinische Vollmachten oder Vollmachten bei Bankgeschäften", so Lindholz.
Quelle: KNA, AFP