: Rechtsexperte: "Z" kann bereits strafbar sein
28.03.2022 | 19:23 Uhr
Der Buchstabe "Z" gilt als pro-russisches Kriegssymbol. Einige Bundesländer wollen das Zeichen verbieten - dabei kann das Zeigen laut ZDF-Rechtsexperte Deker bereits strafbar sein.Mehrere Bundesländer haben strafrechtliche Konsequenzen beim öffentlichen Verwenden des russischen "Z"-Symbols im Kontext des Angriffs auf die Ukraine angekündigt. Der lateinische Buchstabe wird von Befürwortern des Kriegs in der Ukraine genutzt.
NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hatte zuletzt im WDR erklärt, dass die Justizbehörden noch nicht so weit seien, dass derzeit schon ein Verbot ausgesprochen werden könne. ZDF-Rechtsexperte Christian Deker widerspricht Biesenbach:
Es kann schon jetzt nach deutschem Recht strafbar sein, öffentlich das "Z" zu zeigen.
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Strafbarkeit hängt von Bedingungen ab
Das Zeigen des Symbols verstößt laut Deker gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuches, der die sogenannte "Billigung von Straftaten" untersagt - und mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.
Dabei sei laut dem Juristen das Zeigen eines "Z" nicht in jeder Situation rechtswidrig. Wann dies verboten ist, hängt laut Deker von bestimmten Voraussetzungen ab. So müsse der Vorfall in Deutschland stattfinden und eine Billigung, also eine positive Bewertung des russischen Angriffskrieges beinhalten. Außerdem müsse die Person mit Vorsatz handeln - im Wissen, dass der Angriff auf die Ukraine rechtswidrig ist.
Bundesländer müssten daher nicht extra Gesetze erlassen, die das Zeigen des Symbols verbieten. Schon jetzt seien Staatsanwaltschaften in der Pflicht:
Die Staatsanwaltschaften müssen bei Paragraf 140 von selbst ermitteln, wenn sie von einem solchen Fall erfahren.
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NRW-Justizminister: "So weit sind wir noch nicht"
Am Freitag hatten Niedersachsen und Bayern strafrechtliche Konsequenzen für das Verwenden des Symbols angekündigt. Auch die SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag sowie CDU, FDP und SPD in Nordrhein-Westfalen sprachen sich für ein Verbot aus. Gegenüber dem WDR hatte NRW-Justizminister Biesenbach zuletzt erklärt, ein Verbot könne noch nicht ausgesprochen werden:
Um Symbole zu verbieten, so weit sind wir noch nicht.
Es obliege den Staatsanwaltschaften zu prüfen, ob im Zusammenhang mit dem "Z"-Symbol strafrechtliche Vorschriften verletzt würden. Mehrere deutsche Staatsanwaltschaften prüfen laut dem CDU-Mann Anlässe für ein Verbot.
Genaue Bedeutung des "Z"-Symbols unklar
Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes "Z" zu sehen. Eine Theorie besagt, dass es sich um den Anfangsbuchstaben des Wortes "Zapad" ("Westen") handeln könnte. Gemeint sein könnte die Bewegungsrichtung der Truppen oder, dass es sich um Panzer aus westlichen Landesteilen handelt.
Einige sehen auch eine Anspielung auf den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, dessen Familienname in vielen Sprachen mit einem "Z" transkribiert wird. Andere interpretieren, es stehe für "Za Pobedu" - "Für den Sieg". Inzwischen wird das Zeichen auch außerhalb des Kriegsgebietes gezeigt, um damit Zustimmung für den Angriff Russlands auszudrücken.
Quelle: dpa, AFP, ZDF