: Abtreibung: Bundestag kippt Werbeverbot

24.06.2022 | 08:33 Uhr
Der Bundestag hat die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a beschlossen. Mediziner dürfen künftig Anzeigen schalten, dass sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren.
Der Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Die Ampel-Parteien und die Linke unterstützten einen entsprechenden Gesetzentwurf zu Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch, die Union und die AfD stimmten dagegen.
"Heute ist ein großartiger Tag", sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) zu der Entscheidung. "Gesundheit und Selbstbestimmung von Frauen - das sind Menschenrechte."
Der Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht.

Buschmann: Werbeverbot "aus der Zeit gefallen"

Zuvor hatte der Bundestag über den umstrittenen Paragrafen 219 debattiert. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete die Abschaffung als überfällig. "Es ist höchste Zeit." Jede Verurteilung nach dem Strafrechtsparagrafen 219a sei "eine Verurteilung zu viel".

Buschmann (FDP) gegen Verbot von Abtreibungswerbung

Wiese (SPD) betont Bedeutung von Beratung

Paus (Grüne) sieht Chance für mehr Zugang zu Informationen

Winkelmeier-Becker (CDU) verweist Frauen ans Internet

Seitz (AfD) lehnt Werbung für Abtreibung ab

Reichinnek (Linke): Abtreibungen dürfen nicht strafbar sein

Wenn eine Frau sich mit der schwierigen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs befasse, suche sie heutzutage "in aller Regel" zunächst im Internet nach Informationen, erläuterte Buschmann. Dort könne "jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker" Dinge zu dem Thema verbreiten - hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzten hingegen sei es verboten.
Das ist absurd, das ist aus der Zeit gefallen, das ist ungerecht und deshalb beenden wir diesen Zustand.
Marco Buschmann, Bundesjustizminister

Am Freitag wird voraussichtlich im Bundestag die Streichung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches beschlossen. Er verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.

23.06.2022 | 02:10 min

Buschmann: Keine kommerzialisierende Werbung

Bedenken, dass die Streichung des Paragrafen 219a an den Schutz des ungeborenen Lebens rühre, wies Buschmann zurück. Dieser Schutz sei im Strafrechtsparagrafen 218 verankert - die beiden Paragrafen müsse man "streng auseinanderhalten".
"Kommerzialisierende und banalisierende Werbung" für Abtreibungen werde es auch weiterhin nicht geben, betonte der Justizminister. Dem stehe das ärztliche Berufsrecht entgegen. "Es ist Zeit für mehr Vertrauen in Ärztinnen und Ärzte und es ist Zeit für mehr Informationsfreiheit für Frauen", resümierte Buschmann.

Bär: Fehl am Platz, von Triumph zu sprechen

AfD und Union lehnten die Streichung des Paragrafen ab. Unionsfraktionsvize Dorothee Bär (CSU) nannte es "völlig fehl am Platz, von einem Triumph zu sprechen. Für niemanden ist ein Schwangerschaftsabbruch ein Gewinner-Thema", sagte sie. Werdende Mütter befänden sich "immer in einer Ausnahmesituation - ganz gleich, ob die Entscheidung für oder gegen das ungeborene Leben ausfällt". Ein Schwangerschaftsabbruch sei und bleibe "keine normale medizinische Dienstleistung".

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nun aufgehoben

Mit einer Abschaffung des Paragrafen 219a erhalten Ärztinnen und Ärzte in Zukunft die Möglichkeit, auf ihrer Website sachlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dafür anwenden. Bisher müssen sie mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen, wenn sie solche Informationen im Netz veröffentlichten. Zur Neuregelung wird das Strafgesetzbuch geändert, ebenso das Heilmittelwerbegesetz.
Bisher gab es ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Ärzte, die dafür auf ihrer Website warben, begingen eine Straftat. Das ungeborene Leben sollte u.a. damit stärker geschützt werden. Die Ärzte argumentieren jedoch mit notwendiger umfassender Information für Betroffene und Entscheidungsfreiheit.
Mit dem neuen Gesetz sollen Ärztinnen und Ärzte, die bereits auf Grundlage von Paragraf 219a StGB verurteilt wurden, rehabilitiert werden. Durch die neue Regelung werden alle strafgerichtlichen Urteile wegen Paragraf 219a StGB, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die laufenden Verfahren eingestellt.
Quelle: AFP, dpa, Bundestag

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