FAQ

: Was jetzt beim privaten Online-Verkauf gilt

von Brigitte Scholtes
23.01.2023 | 05:54 Uhr
Ist ein Verkauf auf Ebay, Etsy oder Amazon Marketplace rein privat oder schon gewerblich? Dazu gibt es seit Jahresbeginn neue Regeln. Was Verbraucher wissen müssen.
Bei Online-Verkäufen schaut das Finanzamt jetzt genauer hin.Quelle: dpa
Waren gewerblich verkaufen und als Privatverkauf deklarieren, um Steuern zu umgehen? Das ist seit diesem Jahr schwieriger. Ein neues Gesetz verpflichtet Betreiber von Online-Plattformen, dem Finanzamt Angaben über die Einkünfte von Anbietern zu übermitteln.

Was steht im neuen Gesetz?

Seit Jahresbeginn gilt das "Plattformen-Steuertransparenzgesetz". Damit setzt die Bundesrepublik eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2021 um. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich eine Meldepflicht für Betreiber von Internet-Plattformen wie etwa Ebay. Die müssen "Heavy User" künftig von sich aus melden. Bisher war es für die Finanzbehörden mühsam, gewerbliche Händler im Netz aufzuspüren, die sich als privat ausgaben. Sie konnten jedoch bei konkreten Verdachtsfällen deren Daten anfordern.

Welche Daten werden gesammelt?

Die Plattformbetreiber müssen unter anderem Namen, Adresse, Bankverbindung und Steuer-ID der Verkäufer melden. Und sie müssen Auskunft geben, wie viel die Verkäufer erlösen und welche Gebühren oder Provisionen sie zahlen.

Werden alle Privatverkäufe gemeldet?

Es gibt Grenzen für die Meldepflicht: Wer innerhalb eines Jahres weniger als 30 Artikel auf einer Plattform verkauft und damit weniger als 2.000 Euro umsetzt, der wird nicht gemeldet. Erlöst man jedoch mehr als 2.000 Euro, dann muss der Plattform-Betreiber die Daten ans Finanzamt übermitteln.

Ab wann gilt man als gewerblicher Händler?

Da sind die Grenzen fließend. "Indizien für das Finanzamt sind etwa die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen, aufwendige Angebotsplatzierungen, hohe Umsätze und der Zeitpunkt des Verkaufs", heißt es bei der Stiftung Warentest. Deren Experten raten, vorab mit einem Steuerexperten die steuerlichen Folgen zu klären - wenn man etwa nach einer Erbschaft plant, viele Stücke im Internet zu verkaufen.
Werden jedoch regelmäßig etwa Antiquitäten oder Neuware angeboten und dann auch noch dieselbe Art von Ware, dann nehmen die Finanzbehörden an, dass damit nachhaltig Einnahmen erzielt werden.

Trotz eBay und Co. – der Trend zu Flohmärkten ist nach wie vor ungebrochen. Pro Jahr finden Zehntausende solcher Märkte in Deutschland statt.

02.10.2022 | 30:03 min
Ein weiterer Anhaltspunkt: sogenannte Spekulationsobjekte wie Gold, Antiquitäten oder Schmuck, die oft mit hohem Gewinn weiterverkauft werden können. Wenn das innerhalb eines Jahres geschieht, unterliegt man womöglich der Spekulationssteuer - dann nämlich, wenn man damit den Freibetrag eines Gewinns von 600 Euro überschreitet. Dann muss man den "Spekulationsgewinn" in der Anlage SO der Steuererklärung vermerken.

Gelten die neuen Regeln nur für Waren?

Nein, auch Dienstleistungen fallen darunter. Privatleute, die also regelmäßig etwa über Vermietungsplattformen wie Airbnb ein Zimmer oder eine Ferienwohnung anbieten, unterliegen ebenfalls der Meldepflicht, wenn sie damit mehr als 2.000 Euro im Jahr erlösen.

Welche Steuern werden fällig?

Gewerbliche Händler müssen nicht nur Einkommenssteuer zahlen, sondern gegebenenfalls auch Umsatz- und Gewerbesteuer abführen. Hier liegen die Grenzen bei jährlichen Erlösen von 22.000 Euro für die Umsatzsteuer und mehr als 24.500 Euro bei der Gewerbesteuer.
Wenn man nicht hauptberuflich selbständig ist, sondern sich nur als Angestellter etwas hinzuverdient, dann gibt es Grenzen: Bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr darf man dann nämlich steuerfrei behalten.

Was muss ich aktiv dem Finanzamt melden?

Liegt man über den Grenzen von 2.000 Euro Erlös pro Jahr, dann sollte man die Gewinne unbedingt in der Steuererklärung angeben. Denn dann weiß das Finanzamt ja ohnehin, dass Einkünfte über den Verkauf auf den Plattformen erzielt wurden.
Hilfreich ist es auch, wenn man über die Umsätze bei Ebay & Co. genau Buch führt und die Belege aufbewahrt. Denn im Zweifelsfall muss man diese bei Nachfragen des Finanzamts vorlegen.

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