: Was Sie beim Gastarif-Wechsel wissen sollten
von Susanne Pohlmann
26.09.2022 | 15:15 UhrWechseln, wechseln, wechseln. Weg vom Grundversorger, hin zum günstigeren Anbieter, so haben die Verbraucherzentralen jahrelang gepredigt. Denn sowohl bei den Strom- als auch Gastarifen war der regionale Grundversorger meist der teuerste - und Vergleichsportale halfen unkompliziert dabei, einen günstigeren Anbieter zu finden.
Grundversorger häufig mit günstigeren Preisen
Die Gaskrise habe diese Regel nun auf den Kopf gestellt, so Holger Schneidewindt, Energierechtler der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
Wir leben in irren Zeiten. Bei den stark steigenden Preisen jetzt ist es tatsächlich so, dass in vielen Netzgebieten der Grundversorger die erträglichsten Preise hat.
Ersatzversorgung ist für unübersichtliche Rechtslagen gedacht
Das haben natürlich auch viele Verbraucher längst mitbekommen, wollen zum Grundversorger wechseln - und erleben eine böse Überraschung: Sie werden abgelehnt, beziehungsweise vertröstet. Bevor sie in die Grundversorgung aufgenommen werden, sollen sie mindestens drei Monate in die sogenannte Ersatzversorgung.
So erging es auch Carola und Alois Friedrich. Im Servicecenter ihres Grundversorgers informierte man sie, dass eine direkte Einordnung in die Grundversorgung nicht möglich sei. "Doch der Preis für die Ersatzversorgung ist etwa dreifach", berichtet Alois Friedrich.
Bundesweit beobachten die Verbraucherzentralen genau diesen Trend - und ordnen ihn als nicht rechtens ein. Die Rechtslage, so Holger Schneidewindt, ist klar geregelt: Die Ersatzversorgung ist für sogenannte unübersichtliche Rechtslagen gedacht. Sprich, wenn der Anbieter plötzlich Insolvenz anmeldet oder aber ein Discounter unvermutet Kunden rauswirft. In diesem Fall darf der Grundversorger diese Kunden für drei Monate in einen Ersatzversorgungstarif stecken - und der darf dann auch höher sein als der Grundversorgungstarif.
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Wer kündigt, gehört in die Grundversorgung
Doch wer selbst regulär kündigt und sich beim Grundversorger anmeldet - gehört in die Grundversorgung. Ohne Umwege. Das gilt auch für die Kunden, die wegen einer Preiserhöhung ihres bisherigen Versorgers vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen - so wie das Ehepaar Friedrich. "Ich hab ja Verständnis für die Nöte der kommunalen Versorger", so Alois Friedrich, "aber wenn es ein Gesetz gibt, dürfen die das nicht umgehen. Das ist einzuhalten und da bin ich stur."
Die Verbraucherzentralen sammeln und prüfen derzeit alle eingehenden Beschwerden von Gaskunden und behalten sich weitere rechtliche Schritte vor. "Da wir die Auffassung vertreten, dass manche Einordnung in die Ersatzversorgung unzulässig ist, ist das natürlich abmahnwürdig. Das müssen wir - und auch die Bundesnetzagentur - uns genauer anschauen."
ZDFheute Infografik

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Bislang scheint aber auch ein entschiedener Protest durch den Kunden selbst zu wirken. Einzelne Verbraucher berichten, dass ihr Grundversorger nach ihrer Beschwerde einlenkte und dann doch den Grundversorgungstarif berechnete. Ein Protest, der sich finanziell ziemlich lohnen kann.