FAQ

: Welche Rechte habe ich als Fluggast?

von Christoph Schneider
07.02.2024 | 05:26 Uhr
Ein neuer Verdi-Streik legt die Flughäfen lahm. Was muss ich als Passagier beachten, wenn beispielsweise das Bodenpersonal im Ausstand ist?

Das Bodenpersonal der Lufthansa streikt - das Fliegen wird erstmal schwierig. ZDF-Reporter Markus Wolsiffer ist am Flughafen Frankfurt und berichtet über die derzeitige Situation.

07.02.2024 | 07:58 min
Schon Tage davor der bange Blick ins Smartphone: Wird mein Flieger in ein paar Tagen planmäßig abheben oder werden Streiks am Flughafen ausgerechnet meine Reise auf die Annullierungsliste bringen. Ein Überblick über Rechte von Passagieren bei Streiks am Flughafen:

Wie verhalte ich mich am Flughafen, wenn ich vom Streik erfahre?

Zuerst nehme ich Kontakt mit der Airline auf. Bietet mir diese nicht von sich aus eine Alternative an, setze ich eine Frist - je näher die Abflugzeit ist, desto kürzer. Reagiert die Fluggesellschaft gar nicht, kann ich auch selbst einen Ersatzflug buchen. Hier ist wichtig, sämtliche Belege zu sammeln, also für den Alternativflug, aber auch - wenn die Fluggesellschaft sich nicht kümmert - Kosten für Hotel, Getränke und Verpflegung für eine spätere Erstattung.

Die Gewerkschaft Verdi hat das Sicherheitspersonal an Flughäfen zum Streik aufgerufen. Warum Verdi nach dem Lokführerstreik aktuell viel Druck macht, berichtet Valerie Haller.

30.01.2024 | 01:30 min

Bekomme ich Entschädigung, wenn mein Flug gestrichen wird?

Regelmäßig steht mir als Fluggast bei der Annullierung oder Verspätung eines Flugs eine Entschädigung zu. Kann sich die Airline aber auf außergewöhnliche Umstände berufen, gibt's diese nicht. Eine Differenzierung nimmt der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor, der bei Streiks fragt, ob dieser für die Fluggesellschaft beherrschbar ist oder nicht. Streikt das Personal der Airline, kann es sich um ein internes Ereignis handeln, das zur Entschädigung berechtigt. Streiken allerdings wie aktuell das Flughafenpersonal oder Fluglotsen, ist das für die Fluggesellschaft ein eher nicht beherrschbares externes Ereignis, d.h. die Airline muss dann wegen außergewöhnlicher Umstände keine Entschädigung zahlen.
Unabhängig von einer Entschädigung: Die Fluggesellschaft muss alles Zumutbare tun, um zu verhindern, dass sich der Streik auf die Fluggäste auswirkt. Sie muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Passagiere umzubuchen oder anders an ihr Ziel zu bringen. Erst wenn all diese ergänzenden Möglichkeiten erfolglos geblieben sind, kann die Fluggesellschaft eine Entschädigung verweigern.

Wer zahlt eine Ersatzbeförderung?

Wenn ich einen Flug gebucht habe, muss mich die Fluggesellschaft auch zu meinem gewählten Endziel befördern. Kann wegen eines Streiks nicht geflogen werden, muss sich die Airline um eine kostenlose Beförderung, ggf. auch per Bus und Bahn, kümmern. Bekomme ich diese Ersatzbeförderung nicht angeboten oder entstehen mir dadurch zusätzliche Kosten, habe ich einen Anspruch auf Kostenersatz.

Kann ich den Flugpreis erstattet bekommen?

Alternativ kann ich aber auch auf den Flug verzichten und die Erstattung des Ticketpreises fordern. Innerhalb von sieben Tagen muss die Airline mir dann den Flugpreis erstatten. Oft bieten Fluggesellschaften hier Reisegutscheine an, auf die ich mich aber nicht einlassen muss. Das geht nur mit meinem schriftlichen Einverständnis.

Wer ist Ansprechpartner bei Pauschalreisen?

Habe ich eine Pauschalreise gebucht und ist der Flug ein Teil eines Gesamtpakets mit Flug, Hotel, Mietwagen, etc. wende ich mich direkt an den Reiseveranstalter und bitte um Regelung mit einer anderen Fluggesellschaft oder auch späteren Flügen. Auch bei Streiks sind die Reiseveranstalter in der Verantwortung. Entstehen mir durch mögliche Verspätungen weitere Kosten wie Unterkunft, Taxifahrten, Telefonate und Verpflegung, so hat der Reiseveranstalter diese zu ersetzen. Bei einer Verspätung ab fünf Stunden kann ich bei einer Pauschalreise außerdem den Reisepreis mindern - dies muss ich dem Reiseveranstalter unverzüglich anzeigen.

Welche Rechte habe ich bei Protestaktionen?

Kleben sich zum Beispiel Klimaaktivisten auf dem Rollfeld eines Flughafens fest, liegt dieses Vorgehen nicht in der Betriebssphäre der Fluggesellschaften. Hier handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, für den die Airlines keine Entschädigung zahlen müssen.
Allerdings gilt auch hier wie bei einem Streik: Passagiere, die von den Verspätungen und Ausfällen betroffen sind, haben bestimmte Rechte. Bei Flugstreichungen gilt: Die Passagiere können weiterhin darauf bestehen, z.B. durch eine Umbuchung befördert zu werden. Alternativ können sie das Geld für das Ticket zurückverlangen. Bei größerer Verspätung müssen die Airlines Verpflegung und zur Not auch eine Hotelübernachtung anbieten.

Fazit

Bei einem Flugausfall wegen Streiks wende ich mich zuerst an die Fluggesellschaft. Pauschalreisende müssen mit ihrem Reiseveranstalter sprechen.
Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz
Der Artikel erschien bereits im Juli 2023 und wurde nur leicht überarbeitet.

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