: Erste Studierende bekommen 200 Euro

10.03.2023 | 07:43 Uhr
Ab heute sollen die ersten Studierenden ihre Energiepreispauschale überwiesen bekommen. Die anderen der rund 3,5 Millionen Berechtigten können ab Mittwoch ihr Geld beantragen.
Nach langem Warten können sich die ersten Studierenden und Fachschüler auf die langersehnte Energiepreispauschale von 200 Euro freuen. (Archivbild)Quelle: dpa
Die ersten Studierenden und Fachschüler bekommen die lang ersehnte 200-Euro-Energiepreispauschale ausgezahlt. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Bundesbildungsministerium und dem Digitalministerium in Sachsen-Anhalt erfuhr, soll das Geld für mehrere Tausend Teilnehmer einer Testphase ab diesem Freitag überwiesen werden. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) sagte dazu:
Die ersten Antragsteller werden die Einmalzahlung in Kürze auf ihrem Konto haben.
Bettina Stark-Watzinger
Eine Testphase der entsprechenden Antragsplattform im Internet mit Hochschulen und Fachschulen in mehreren Bundesländern ist demnach erfolgreich verlaufen. "Die Testphase ist technisch geglückt", sagte Sachsen-Anhalts Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP). Etwa 12.800 Antragsteller hätten ihre Bewilligungsbescheide erhalten. An diesem Freitag werde der Bund die Energiepreispauschale anweisen.

Antragsplattform voraussichtlich ab Mittwoch zugänglich

Da Sachsen-Anhalt beim Aufbau des digitalen Bafögs federführend war, hatten Bund und Länder das Land auch mit der technischen Umsetzung der Antragsplattform für die Energiepreispauschale betraut. Seit vergangener Woche konnten Studierende und Fachschüler mehrerer Bildungseinrichtungen das Geld im Rahmen eines Tests bereits beantragen.
"Die Pilotphase zeigt, dass die gemeinsame Antragsplattform reibungslos funktioniert und die Einmalzahlung schnell und einfach beantragt werden kann", sagte Stark-Watzinger. Den Angaben zufolge lag der durchschnittliche Aufwand zur Beantragung der 200 Euro bei etwa drei Minuten.
Beide Politikerinnen gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass wie geplant ab kommendem Mittwoch die Antragsplattform allen etwa 3,5 Millionen Betroffenen offen stehen wird. Über die Details zur Anmeldung und Beantragung werden sie in der Regel von ihren Bildungseinrichtungen informiert.

Studierende müssen Pauschale nicht versteuern

Anspruch auf das Geld haben alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zu diesem Stichtag.
An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte. Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

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Sonderzahlung bereits im September vereinbart

Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition schon im vergangenen September vereinbart. Die praktische Umsetzung gestaltete sich aber schwierig und zog sich über ein halbes Jahr hin. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem dadurch ausgebremst, dass die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen.
Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert. Zuletzt gab es auch Kritik daran, dass sich alle Betroffenen ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren.
Quelle: dpa

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