: Niedrigerer Lohn bei Leiharbeit

von S. Tacke / J. Henrich / S. Kirsch
31.05.2023 | 19:00 Uhr
Das Bundesarbeitsgericht hat heute entschieden, dass Leiharbeiter für gleiche Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen schlechter entlohnt werden dürfen als Stammbeschäftigte.