: BGH stärkt Mieterrechte

22.08.2018 | 12:00 Uhr
Der BGH hat entschieden: Auch wenn der Mieter mit dem Vormieter eine Vereinbarung über die Übernahme von Schönheitsreparaturen getroffen hat, muss der Mieter diese bei Auszug nicht ausführen. Der Mieterbund heißt diese Entscheidung willkommen.