: Ärztin zu Geldstrafe verurteilt

24.11.2017 | 13:00 Uhr
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hatte auf ihrer Homepage über gesetzliche Voraussetzungen und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informiert. Das Gericht wertete das als unerlaubte Abtreibungswerbung – und verurteilte sie zu 6000,- Euro Geldstrafe.