: Kinderehen-Gesetz verfassungswidrig

von Jan Henrich
29.03.2023 | 14:00 Uhr
Das 2017 entstandene Gesetz zum Verbot von Kinderehen ist in Teilen rechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute bekannt gegeben. Bis Mitte 2024 soll das Gesetz überarbeitet werden.