: BVerfG stärkt Rechte leiblicher Väter

von Birgit Franke/ Christoph Schneider
09.04.2024 | 21:45 Uhr
Leibliche Väter müssen eine von einem anderen Mann übernommene rechtliche Vaterschaft anfechten können. Alles andere verstoße gegen das Elterngrundrecht, so das Verfassungsgericht.