: "Nutzungsmöglichkeit erlaubt Beitrag"

18.07.2018 | 11:20 Uhr
Der Rundfunkbeitrag ist weitgehend verfassungsgemäß. "Die Möglichkeit, etwas zu nutzen, reicht schon aus, um einen Beitrag zu erheben", sagt Prof. Hufen von der Universität Mainz.