: Berlin: Schadenersatz für Bordell-Betreiber

20.12.2022 | 21:23 Uhr
Mehr als fünf Jahre nach einer Razzia muss das Land Berlin den Betreibern des Bordells "Artemis" Schadenersatz zahlen. Hintergrund sind Fehler der Staatsanwaltschaft.
Bordell "Artemis" in Berlin: Hunderte Beamte waren bei der Razzia im Jahr 2016 im EinsatzQuelle: AP
Mehr als fünfeinhalb Jahre nach einer spektakulären Razzia im Großbordell "Artemis" muss das Land Berlin Schadenersatz an die beiden Betreiber bezahlen.
Das Kammergericht sprach ihnen nach Angaben vom Dienstag in einem Berufungsprozess jeweils 50.000 Euro nebst Zinsen zu. Die Betreiber hatten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich bei einer Pressekonferenz anlässlich der Razzia vorverurteilend geäußert zu haben.

Gericht: "Artemis"-Betreiber im Persönlichkeitsrecht verletzt

Sie klagten daraufhin gegen das Land. Das Landgericht wies die Klage ab, das Kammergericht als zweite Instanz gab ihnen jedoch Recht. Die Betreiber seien von den Äußerungen der Anklagebehörde in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden, begründete das Gericht seine Entscheidung. Für diese Amtspflichtverletzung stehe ihnen Schadenersatz zu.
Die Razzia im "Artemis" hatte im April 2016 stattgefunden und war eine der spektakulärsten im Berliner Rotlichtmilieu. Hunderte Beamte waren damals bei der Durchsuchung im Einsatz, weitere Objekte wurden in der Hauptstadt sowie in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen durchsucht.

Anklage 2018 nicht zugelassen

Die Staatsanwaltschaft hatte den Verdacht, dass dem Bordell Prostituierte durch Mitglieder der Rockerbande Hells Angels zugeführt würden. Sie stellte jedoch später die Ermittlungen gegen die "Artemis"-Betreiber wegen des Verdachts der Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei und Beihilfe zum Menschenhandel ein.
Auch Vorwürfe von unter anderem Steuerhinterziehung fielen später in sich zusammen. Eine Anklage wurde 2018 nicht zugelassen.

"Artemis"-Betreiber wollen Geld spenden

Der Anwalt der Kläger, Ben M. Irle, sagte nach dem Urteil des Kammergerichts am Dienstag:
Die Vertreter des Landes Berlin haben die rechtliche Situation in diesem Verfahren von Beginn an eklatant falsch eingeschätzt.
Ben M. Irle, Anwalt der Kläger
Das Land Berlin habe die Chance verpasst, im Rahmen eines Vergleichs "die offensichtlichen und schweren Fehler der Staatsanwaltschaft einzugestehen". Seine Mandanten erklärten, sie wollten das ihnen zugesprochene Geld spenden zur Behandlung von an Krebs erkrankten Kindern in Berlin. "Uns ging es nie um Geld, sondern immer um unser Recht."
Quelle: AFP, dpa