: Tod vorgetäuscht: Haftstrafe für Angeklagten

13.03.2024 | 11:52 Uhr
Ein Paar täuschte den Tod des Mannes in der Ostsee vor und wollte vier Millionen Euro von Versicherungen kassieren. Sie flogen auf. Nun wurden beide erneut verurteilt.
Sie wollten Versicherungen um vier Millionen Euro prellen: Das angeklagte Paar im Gerichtssaal (Archivfoto).Quelle: dpa
Wegen versuchten Versicherungsbetrugs in Millionenhöhe hat das Landgericht Kiel ein Ehepaar erneut verurteilt. Das Paar hatte einen tödlichen Bootsunfall auf der Ostsee vorgetäuscht.
Der 56-jährige Ehemann erhielt drei Jahre und zwei Monate Haft. Seine gleichaltrige Ehefrau wurde zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Versuch "bei möglichst vielen Versicherungen" an Geld zu kommen

Es handele sich um Gesamtfreiheitsstrafen unter Einbeziehung von Bewährungsstrafen aus einem ersten Prozess gegen das Paar, sagte der Vorsitzende Richter Johann Kümmel bei der Urteilsbegründung.
Schreiben belegten die Absicht der Angeklagten, "bei möglichst vielen Versicherungen so schnell wie möglich an ihr Geld zu kommen".

Bootsunglück in der Kieler Bucht vorgetäuscht

Die Geschichte ist doch etwas verwirrend: Das Ehepaar soll vor einigen Jahren den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück in der Kieler Bucht vorgetäuscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen.
Im Herbst 2019 hatte die Frau ihren Mann als vermisst gemeldet. Doch die Polizei wurde schnell misstrauisch. Am gefundenen Boot stellte ein Gutachter Manipulationen fest, die es sinken lassen hatten.

Spezialkräfte der Polizei spüren Mann auf

Nach der Tat hatte sich der Angeklagte monatelang zunächst in Hamburg, später in Niedersachsen in Schwarmstedt versteckt. Dort fanden ihn im Mai 2020 schließlich Spezialkräfte der Polizei.
Den Lebensversicherungen reichte, anders als vom Angeklagten zunächst angenommen, die Todesmeldung nicht aus. Sie wollten auch eine Sterbeurkunde oder Bestätigung seines Todes vom Amtsgericht. Das aber dauert mindestens sechs Monate. Zur Auszahlung der 13 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen kam es also gar nicht.

Verteidiger beantragten Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche für den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuchs in 13 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Bewährungsstrafe aus dem ersten Prozess von drei Jahren und zwei Monaten, für die Frau eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.
Die Verteidiger beantragten für beide Angeklagten Freisprüche. Zuvor hatten der Mann und auch die Frau über ihre Anwälte Geständnisse verlesen lassen.

Schon einmal verurteilt

In dem aktuellen Prozess ging es letztendlich nicht mehr um die eigentliche Schuldfrage. Das Kieler Landgericht hatte das Paar im Februar 2021 bereits wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Diese Entscheidungen sind rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob allerdings Freisprüche in 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen auf. Darüber hatte das Gericht in Schleswig-Holstein nun erneut entscheiden müssen.
Quelle: dpa, AFP

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