: Haftstrafe für Holocaust-Leugnerin Haverbeck

26.06.2024 | 18:33 Uhr
Jahrelang hatte sich die Verhandlung verzögert: Jetzt ist die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Ob sie die Strafe antreten muss - unklar.
Ursula Haverbeck ist schon mehrfach vorbestraft. (Archivbild)Quelle: dpa
Das Landgericht Hamburg hat die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Miteinbezogen werde dabei ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess, sagte die Vorsitzende Richterin in dem Berufungsverfahren.
Vier Monate werden als bereits vollstreckt angesehen, weil es zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen gekommen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

1963 begann der erste Auschwitz-Prozess in Frankfurt. Erstmals wurde so die westdeutsche Gesellschaft mit dem millionenfachen Morden der Nazis konfrontiert.

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Haverbeck bei Rechtsextremen populär

Die Staatsanwaltschaft hatte der inzwischen 95-Jährigen Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Die in Nordrhein-Westfalen wohnende Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen.
In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins "Panorama" verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.

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Die in rechtsextremen Kreisen populäre Haverbeck war 2015 vom Amtsgericht in Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Zu dem Prozess kam es aber erst neun Jahre später.

Verurteilung kann angefochten werden

Die ursprünglich schon für 2018 geplante Berufungsverhandlung verzögerte sich nach Gerichtsangaben immer wieder für lange Zeit - unter anderem wegen der Corona-Pandemie sowie wegen wiederholter Erkrankungen von Beteiligten.
Ob Haverbeck die Strafe antreten muss, ist noch unklar. Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Sollte sie rechtskräftig werden, müsste die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren über die Haftfähigkeit der Beschuldigten entscheiden. Diese ist als sogenannte Strafvollstreckungsbehörde für derartige Fragen zuständig.

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Mehrfach Urteile gegen Haverbeck

Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit Aussagen von Haverbeck befassen. 2004 wurde die Seniorin erstmals verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung.
Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis. 2022 wurde sie erneut wegen Volksverhetzung von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Die Haft trat sie bislang nicht an.
Quelle: dpa, AFP

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