: Windkraft: NRW will 1.000-Meter-Regel kippen

von Thadeus Parade
22.08.2023 | 05:54 Uhr
Die NRW-Landesregierung will die Nutzung von Flächen und Energiegewinnung neu festlegen. Ziel ist der Ausbau von Windkraft. Dafür soll auch die 1.000-Meter-Abstandsregel wegfallen.
In NRW sollen Windräder künftig näher an Wohngebieten stehen dürfen. Quelle: dpa
Fast majestätisch erheben sich die 140-Meter-Riesen mit ihren weit ausladenden Rotorblättern über dem Wald der kleinen Eifelgemeinde Simmerath. 22 Windräder produzieren hier bereits grünen Strom. Laut Bürgermeisters Bernd Goffart sollen es noch mehr werden.

Wohl kaum Widerstand gegen Bürgerwindpark in Simmerrath

Denn Protest von Bürgerinnen und Bürgern ist hier kaum zu erwarten, berichtet er stolz. Jeder, der hier lebe, profitiere ja davon:
Wir haben hier einen echten Bürgerwindpark. Es sollen nicht nur diejenigen Geld verdienen, die ohnehin schon viel haben, sondern die Gemeinde sollte profitieren.
Bernd Goffart, Bürgermeister von Simmerath
Gut für die Bürger und gut auch für Gewerbetreibende. Denn Dank der Einnahmen liegt etwa die Gewerbesteuer in Simmerath deutlich niedriger als in den Nachbargemeinden.
Beim Ausbau der Windkraft hinkt die EU laut einer Analyse im globalen Vergleich hinterher:

Simmerath könnte Vorbild für andere Kommunen werden

Geht es nach der Landesregierung von NRW, könnte der Bürgerwindpark von Simmerath bald Vorbild werden für andere Kommunen. Konkret würde das bedeuten, dass mit Hilfe eines "Bürgerenergiegesetzes" Projektträger künftig verpflichtet werden, haftungsbeschränkte Gesellschaften zu gründen, an denen Bürgerinnen und Bürger, oder aber Kommunen beteiligt werden.
Es wäre ein Baustein in einem Maßnahmen-Paket, mit dem die schwarz-grüne Landesregierung in NRW den Ausbau von Windkraft beschleunigen will.
Hintergründe zur Energiewende:

Koalitionsvertrag: 1.000 neue Windanlagen

Laut Koalitionsvertrag sollen bis zum Ende der Legislatur mindestens 1.000 neue Windanlagen entstehen. Im Schnitt müssten somit pro Jahr rund 200 neue Anlagen hinzukommen.
Um dieses Ziel zu erreichen, will Schwarz-Grün in NRW die Nutzung von Fläche und Energiegewinnung im sogenannten Landesentwicklungsplan (LEP) neu justieren. Der LEP ist das wichtigste Instrument der Landesregierung und formuliert die Richtlinien für die Behörden.

1.000-Meter-Abstand soll in NRW gekippt werden

Die wohl gravierendste Änderung: In NRW soll die 1.000-Meter-Abstandsregel gekippt werden. Das heißt aber nicht, dass Windräder künftig beliebig nah an Wohnhäuser heranrücken können. Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung in NRW gilt die Regel: die dreifache Höhe des Windrads ist als Abstand einzuhalten.
Daneben will Schwarz-Grün in NRW den Bau von Windkraftanlagen auch im Wald erleichtern: So sollen auf sogenannten Kalamitätsflächen, wo der Borkenkäfer für Kahlschlag gesorgt hat, künftig Windkräder stehen dürfen.
  • mehr Akzeptanz vor Ort
  • mehr Flächen im Wald
  • Wegfall der 1.000-Meter-Abstandsgrenzen
Mit diesem Maßnahmen-Paket hofft die NRW-Landesregierung, die vom Bund gesetzten Ausbau-Ziele für erneuerbare Energien früher als 2032 zu erreichen.

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