: Thüringer Landesregierung will klagen

26.09.2023 | 12:36 Uhr
Mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD wurde die stark kritisierte Senkung der Grunderwerbssteuer im Thüringer Landtag beschlossen. Die rot-rot-grüne Regierung will dagegen klagen.
Im Thüringer Landtag war der umstrittene Beschluss mit den Stimmen der Opposition angenommen worden (Archivbild).Quelle: dpa
Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen will gegen eine mit AfD-Stimmen beschlossene Senkung der Grunderwerbssteuer vor dem Verfassungsgerichtshof klagen. Darauf einigte sich am Dienstag das Kabinett, wie eine Regierungssprecherin auf Anfrage bestätigte.

CDU sieht "fadenscheinige Argumente" für Klage

Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) sei mit der Auswahl eines Prozessvertreters beauftragt worden, so die Regierungssprecherin.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Mario Voigt, sieht keine Grundlage für eine Klage. Die beschlossene Entlastung sei finanzpolitisch leistbar, solche Steuersenkungen würden die Wirtschaft ankurbeln.
Das ist eine Klage gegen die Thüringer Bürger. Mit fadenscheinigen Argumenten versucht die Ramelow-Regierung, diese wichtige Entlastung für Familien und Wirtschaft zu verhindern.
Mario Voigt, CDU-Fraktionsvorsitzender in Thüringen

Umstrittener Beschluss mit AfD-Stimmen

Die Abstimmung zur Grunderwerbssteuer im Thüringer Landtag am 14. September hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es war die erste Steuersenkung, die mit Hilfe von Stimmen der AfD beschlossen wurde. Die Opposition aus CDU, FDP und AfD hatten für den Beschluss gestimmt

Bisher haben alle Parteien eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen. Doch im Thüringer Landtag setzte die CDU ein Gesetz zur Senkung der Grundsteuer durch - mit Stimmen der FDP und der AfD.

15.09.2023 | 01:59 min
Die Gründe für eine Klage der Landesregierung sind aber andere. Den Angaben nach gebe es rechtliche Bedenken mit Blick auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes. Außerdem weist die Landesregierung darauf hin, dass der Landtag beim Haushalt Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung nur dann beschließen kann, wenn Deckung gewährleistet sei. Dies sei beim beschlossenen Gesetzentwurf aber nicht der Fall.
Quelle: dpa, ZDF

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